"Relax Hallenbad" Litschau

Pediküre verboten! Hallenbad verschärft Baderegeln

Weil Badegäste sich unhygienisch verhielten, verschärfte der Gemeinderat Litschau nun die Badeordnung für das "Relax Hallenbad".

Niederösterreich Heute
Pediküre verboten! Hallenbad verschärft Baderegeln
Das "Relax Hallenbad" in Litschau verschärft die Hygienevorschriften in der Badeordnung, damit Gäste sich nicht mehr im Hallenbad rasieren oder ihre Haare färben.
iStock (Symbolbild), "Heute"-Montage

Im "Relax" Hallenbad in Litschau (Bezirk Gmünd) musste die Badeordnung verschärft werden. Wie die "NÖN" berichtet, soll der Beschluss für neue Hygieneregeln einstimmig im Gemeinderat gefasst worden sein.

Grund für die Verschärfung sei, dass Badegäste in der Vergangenheit etwa ihre Körperrasur im Bad vornahmen oder Speisen in den Becken konsumierten.

Auch Haare färben ist verboten

In den neuen Regeln für das 2002 eröffnete Hallenbad wird nun explizit erwähnt, dass neben der Rasur auch Körperpflege- und Kosmetikmaßnahmen wie Haare färben, Maniküre oder Pediküre im gesamten Bereich des Hallenbades untersagt sind.

Auch die Benützung von Seife, Shampoos und Waschmitteln ist nun explizit in den Badebecken untersagt. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Badegäste vor jedem Betreten des Beckens aus hygienischen Gründen duschen müssen.

Die (erweiterten) Hygienebestimmungen Detail:

  • Die Gäste sind in der gesamten Badeanlage zu größter Sauberkeit verpflichtet.
  • Der Barfußbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Fußdesinfektionsanlagen sollen sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen des Bades benützt werden.
  • Vor jedem Betreten des Beckens ist aus hygienischen Gründen zu duschen. Die Brausen sind nach dem Gebrauch sofort abzudrehen.
  • Körperpflege- und Kosmetikmaßnahmen (Rasur, Haare färben, Maniküre, Pediküre, etc.) sind im gesamten Bereich des Hallenbades nicht gestattet.
  • Die Benützung von Seife, Shampoos oder Waschmitteln sowie das Waschen der Badebekleidung in Schwimm- und Badebecken ist untersagt.
  • Speisen und Getränke dürfen nur im Gastronomiebereich konsumiert werden.
  • Abfälle (Flaschen, Gläser, Dosen, Papier, etc.) sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu geben.
  • Die Badeanlage darf nicht mit ansteckenden Krankheiten besucht werden.

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    Fotos: iStock; Sabine Hertel

    Auf den Punkt gebracht

    • Das "Relax Hallenbad" in Litschau hat seine Badeordnung verschärft, nachdem sich Badegäste unhygienisch verhielten, indem sie sich im Bad rasierten oder Speisen in den Becken konsumierten
    • Neue Regeln verbieten nun explizit Körperpflege- und Kosmetikmaßnahmen wie Haare färben, Maniküre oder Pediküre sowie die Benutzung von Seife, Shampoos und Waschmitteln in den Badebecken
    red
    Akt.