Coronavirus

PCR-Gurgeltests nun im gesamten Handel erhältlich

Der Bedarf an PCR-Gurgeltests wird langsam immer größer. Jene dürfen ab sofort im gesamten allgemeinen Handel ausgegeben werden.

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PCR-Gurgeltests dürfen ab sofort im gesamten allgemeinen Handel ausgegeben werden. (Symbolbild)
PCR-Gurgeltests dürfen ab sofort im gesamten allgemeinen Handel ausgegeben werden. (Symbolbild)
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Am Freitagabend kündigte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) die 2,5G-Regel am Arbeitsplatz an. Nachdem am 1. November die 3G-Regel im Job in Kraft tritt, soll es also nur wenige Tage später bereits die erste Änderung der Regelung geben. Antigentests sollen ab dem Zeitpunkt sollen ab dem Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert werden.

Steigender Bedarf an PCR-Test

Wie schon bei der 3G-Regel, soll es auch hier eine 14-tägige Übergangsfrist geben, "wo noch alternativ FFP2-Masken akzeptiert werden, ab 15. November eine 2,5G-Regelung am Arbeitsplatz machen", so der Minister am Freitagabend.

Angesichts des dadurch wohl steigenden Bedarfs an PCR-Tests, werden jene demnächst im gesamten Handel ausgegeben werden. Dies bestätigte Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck (ÖVP) am Samstag gegenüber der APA. Ihr Ministerium habe – in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium – eine entsprechende Änderung der sogenannten Freien Medizinprodukte-Verordnung veranlasst.

 "Zur Eindämmung der Covid-Verbreitung und um Infektionsketten rasch zu durchbrechen, ist neben der Impfung ein möglichst niederschwelliges Testangebot entscheidend", heißt es aus ihrem Ministerium.

PCR-Tests künftig im Handel

"Österreich ist und war Vorreiter beim Angebot möglichst innovativer und vielfältiger Corona-Testangebote", erläuterte Schramböck in einer schriftlichen Stellungnahme. Gerade im ländlichen Raum sei es wichtig, die Abgabe der Tests auch an anderen Stellen, als etwa Apotheken zu ermöglichen. 

"Künftig ermöglichen wir die Ausgabe von PCR-Gurgeltests im gesamten allgemeinen Handel", so Schramböck weiter.

Die hierfür notwendige Novelle der Verordnung regelt laut Presseaussendung, dass der Handel mit gewissen Medizinprodukten auch von anderen als dem reglementierten Medizinproduktehandel durchgeführt werden darf.

Möglich sei dies, weil es sich bei den Gurgeltests um Kochsalzlösungen handelt, welche kein Ergebnis anzeigen, sondern die Auswertungen in Laboren erfolgt. Somit werden die PCR-Gurgeltests, für die auch kein Beratungsgespräch notwendig ist, in die "Freie Liste" der Medizinprodukte aufgenommen, weshalb Gurgeltests nun vom allgemeinen Handel frei gehandelt werden können. 

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