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Keine Kurzparkzone, doch Parksheriff straft Wiener ab

In Wien-Währing hat ein Parksheriff seinen Job offenbar zu genau genommen. Er strafte fälschlicherweise einen Audi-Lenker ab. Kostenpunkt: 36 Euro.

Maxim Zdziarski
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    Kurzparkzone noch nicht gültig, trotzdem gab es für den Audi-Lenker einen Strafzettel.
    Kurzparkzone noch nicht gültig, trotzdem gab es für den Audi-Lenker einen Strafzettel.
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    Nach der Einführung des flächendeckenden Parkpickerls müssen Autofahrer in ganz Wien eine Gebühr für ihren Stellplatz entrichten. Wer das nicht tut, der läuft Gefahr eine Strafe in der Höhe von mindestens 36 Euro zu kassieren. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Autofahrer ihre digitalen Parkscheine zusätzlich beim Auto einlösen – ansonsten drohen auch hier empfindliche Geldstrafen. 

    Strafzettel vor Beginn der Kurzparkzone kassiert

    In der Canongasse in Währing gilt die Kurparkzone von Montag bis Freitag zwischen 9 und 22 Uhr. "Heute"-Leser Can machte sich am Dienstagmorgen auf den Weg zu seinem Auto. Er stand mit seinem Audi noch vor dem Beginn der gebührenpflichtigen Zeitspanne in der besagten Gasse. Doch ein Parksheriff hatte den Wiener kurz zuvor um 8.37 Uhr abgestraft. Der angegebene Grund: kein gültiger Parkschein.

    "Vor 9 Uhr darf ich ja noch gratis dort stehen. Wie der Beamte auf den Strafzettel kommt, ist mir ein Rätsel", ärgert sich der Wiener im "Heute"-Talk. Ob der Parksheriff sich schlichtweg bei der Uhrzeit geirrt hat, bleibt bis dato ungeklärt. Sicher ist jedoch, dass Can die 36 Euro fürs Falschparken nicht bezahlen und stattdessen Einspruch erheben wird. 

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