Achtung Falle!

Parkschaden – Diese Fehler kosten Hunderte Euro

Wer einen Parkschaden verursacht und keine oder zu spät Selbstanzeige erstattet, kann gleich dreifach belangt werden. Das kann Hunderte Euro kosten.
Heute Life
27.03.2025, 21:30

Von defekten Parksensoren, auf die man sich fälschlicherweise verlässt, bis hin zu einer kurzen Ablenkung: Ein Parkschaden passiert oft schneller, als man denkt. "Wenn man beim Ein- oder Ausparken einen Schaden verursacht und der Geschädigte bzw. der Lenker des betroffenen Fahrzeugs nicht vor Ort ist, muss der Zwischenfall ohne unnötigen Aufschub vom Schadensverursacher bei der nächsten Polizeiinspektion gemeldet werden. Eine Nachricht hinter den Scheibenwischer zu klemmen, reicht nicht, kann aber zusätzlich zur polizeilichen Meldung gemacht werden", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

Drei Strafen auf einen Streich

Wer es unterlässt, eine Unfallmeldung zu machen – oder zu viel Zeit bis zur Meldung verstreichen lässt – kann auf einen Schlag mit bis zu drei Verwaltungsstrafen belegt werden. "Man kann wegen unterlassenen Anhaltens, wegen unterlassener Mitwirkung an der Sachverhaltsaufklärung und wegen unterlassener oder verspäteter Meldung bei der Polizei angezeigt bzw. bestraft werden. Insgesamt kommen so oft einige hundert Euro allein durch Verwaltungsstrafen zusammen."

Wenn man den Schaden "nicht bemerkt"

Wenn man nicht bemerkt hat, dass man ein anderes Fahrzeug beim Parken touchiert hat, wird es besonders ärgerlich: Kommt es zu einem Verfahren, muss man glaubhaft machen, dass man die Delikte tatsächlich "unbewusst" begangen hat. "Gelingt das nicht, kommen selbst zu tragende Verfahrenskosten hinzu. Außerdem zahlt die eigene Haftpflichtversicherung zwar die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs, kann sich die aber unter Umständen beim Schadensverursacher zurückholen", erklärt Hoffer.

Was Geschädigte als Erstes tun sollten

Wer selbst Opfer eines Parkschadens wird, sollte sich zunächst nach Zeugen umsehen und Passanten befragen. Anschließend ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten, um die nötige Bestätigung für die Versicherung zu erhalten. Kann der Schädiger nicht ausfindig gemacht werden, muss man die Reparaturkosten selbst tragen, sofern man keine Kaskoversicherung hat.

Achtung – Störungen bei Parkassistenzsystemen durch Schnee, Eis und Verschmutzung möglich

Elektronische Parkassistenten sind praktisch und hilfreich – dennoch sollte man sich nie blind auf sie verlassen: Eis, Schnee und Schmutz können dazu führen, dass Warnsignale ausbleiben. "Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man in solchen Situationen besser aussteigen und sich selbst ein Bild machen", so Hoffer abschließend.

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