Politik

ÖVP tobt über Parkpickerl-Erhöhung um fast 30 Prozent

Wer heute ein zweijähriges Parkpickerl kauft, zahlt teilweise um fast 30% mehr als noch vor zwei Jahren. Die ÖVP übt heftige Kritik an der Erhöhung. 

Heute Redaktion
Ein Wiener war schockiert als er kürzlich sein Parkpickerl verlängern wollte und ein Aufschlag von 26,7 Prozent feststellte.
Ein Wiener war schockiert als er kürzlich sein Parkpickerl verlängern wollte und ein Aufschlag von 26,7 Prozent feststellte.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Ein Wiener war schockiert als er kürzlich sein Parkpickerl verlängern wollte. Wie die "Kronen Zeitung" berichtet, wurden dem Pensionisten 285 statt zuvor 225 Euro verrechnet - ein Aufschlag von 26,7 Prozent. Das Magistrat erklärte ihm die extreme Erhöhung im 18. Bezirk damit, dass die Parkgebühren in allen Bezirken gleichgeschaltet wurden und Währing früher zu den günstigeren Bezirken gehört hatte.

ÖVP fordert Aussetzung der Gebührenerhöhung 

ÖVP-Nationalratsabgeordneter Wolfgang Gerstl übt heftige Kritik an dem starken Anstieg: "Während die Bundesregierung alle Gebührenerhöhungen ausgesetzt hat, betreibt die Stadt Wien munter ihre Abzocke weiter und trägt damit deutlich zur Inflationserhöhung bei. Unglaubwürdiger können SPÖ und Neos nicht sein!“, so der Sprecher der Wiener Nationalratsabgeordneten. 

Gerstl fordert in Wien eine Aussetzung der Gebührenerhöhung wie im Bund, um die Inflationsrate zu drücken und somit die Menschen zu entlasten.

Woran liegt die starke Erhöhung? 

Mit 1. März 2022 ist aufgrund der einheitlichen Abstelldauer in allen Wiener Bezirken für Parkpickerl-Besitzer eine Jahrespauschale von 120 Euro zu zahlen. In den Außenbezirken galt vor dem 1. März 2022 eine Abstelldauer von 9 bis 19 Uhr sowie eine Jahrespauschale von 90 Euro.

Trotzdem behielten auch die vor dem 1. März 2022 bezahlten Parkpickerl mit der geringeren Pauschale aufgrund einer Übergangsregelung bis zu ihrem Ablauf ihre Gültigkeit. Dazu kommt auch noch die Bearbeitungsgebühr. Demnach hänge der Preis nicht mit einer Inflationsanpassung zusammen, erklärt die zuständige Magistratsabteilung (MA67) gegenüber der "Krone".

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