Ärger um Haushaltsabgabe

Paar muss für selbe Wohnung doppelte ORF-Gebühr zahlen

Der Streit um die doppelte Verrechnung des ORF-Beitrags aufgrund einer Identadresse entwickelte sich für ein Wiener Ehepaar zum Spießrutenlauf.
Newsdesk Heute
21.03.2025, 20:46

Auch gut ein Jahr nach der Einführung der ORF-Haushaltsabgabe reißen die Meldungen über Probleme nicht ab. Einem Bericht des "Standard" zufolge gebe es nach wie vor Verwirrung um die Identifizierung von Identadressen und die damit verbundene doppelte Vorschreibung des ORF-Beitrags, von der vor allem Eckhäuser, mit mehr als einem Eingang, betroffen sind.

Wie die "ORF-Beitrags Service GmbH" (OBS) erwähnte, scheinen bei ihr aktuell 2.900 Objekte in Österreich mit unterschiedlichen Straßennamen "ohne Klärungsstati" auf, rund 1.700 davon befänden sich in Wien. Diese seien allerdings bekannt und könnten zusammengeführt werden. Die Daten würden auf den Angaben des Zentralen Melderegisters (ZMR) basieren, die der OBS monatlich übermittelt werden.

Zwei Rechnungen erhalten

Einem Wiener Ehepaar wurde das Problem mit Identadressen allerdings zum Verhängnis. Bis Dezember 2024 waren sie an unterschiedlichen Adressen gemeldet, da der gemeinsame Haushalt über zwei verschiedene Straßen und getrennte Eingänge erreichbar ist. Gegenüber dem "Standard" erzählte der Mann von seinem Kampf, um aus zwei ORF-Beiträgen einen gemeinsamen zu machen.

Bereits Anfang des Jahres 2024 hatten er und seine Frau jeweils eine Vorschreibung für den ORF-Beitrag erhalten. Er habe seine Rechnung bezahlt und bezüglich der Vorschreibung seiner Frau beim Kundenservice angerufen. Dort wurde ihm im Februar 2024 versichert, dass der Beitrag seiner Frau storniert werde.

Das böse Erwachen kam dann im April 2024, als eine neuerliche Vorschreibung, adressiert an seine Frau, eintrudelte. Auf eine diesbezügliche E-Mail habe er die Antwort erhalten, dass seine Frau abgemeldet sei und somit nicht zahlen müsse. Somit war man bis zum Herbst 2024 erstmal beruhigt. Dann erhielt seine Frau allerdings eine Mahnung mit einer neuen Beitragsnummer. OBS versicherte ihm, dass ein Fehler in der Buchhaltung passiert sein musste.

Exekution drohte

Vorerst schien die Sache damit erledigt zu sein, doch im Dezember 2024 erhielt seine Frau eine erneute Mahnung. Als Reaktion auf sein darauffolgendes Beschwerdemail wurde dem Mann ausgerichtet, dass aller Personen dieselben Hauptwohnsitz-Meldedaten haben müssten, unabhängig davon, ob es sich bei dem Gebäude um eine Identadresse handelt oder nicht. Ob er oder seine Frau sich nun ummelden müsse, solle jedoch das Meldeamt klären.

Schlussendlich sei es nur möglich gewesen, dass sich der Mann auf die Adresse seiner Frau ummelde. Die Meldebestätigung habe der Mann danach dem OBS, mit der Bitte um Bestätigung beziehungsweise Informationen zum weiteren Vorgehen, weitergeleitet. Eine Rückmeldung habe er jedoch nicht erhalten.

Was das Ehepaar erhielt, waren zwei weitere Mahnung nur drei Monate später. Aktuell liege der Säumniszuschlag bei 18,36 Euro. Sollte seine Frau die Gebührenvorschreibung nicht innerhalb einer Frist von rund einem Monat bezahlen, führe dies "unweigerlich zu Anwalts- und Gerichtskosten bis hin zu Exekution (Pfändung/Lohnpfändung)", zitiert der "Standard" aus dem Schreiben, welches die Ehefrau erhielt.

In den darauffolgenden drei Telefonaten mit Mitarbeitern des OBS wurde ihm erklärt, dass er eine Bestätigung für seine Wohnsituation an einer Identadresse vorlegen müsse. Dies war allerdings weder über das Meldeamt noch über das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen möglich. Schließlich habe er von der MA 37 eine Bestätigung erhalten und sie dem OBS geschickt, eine Rückmeldung kam bis heute nicht.

Fall geklärt

Die Pressestelle des OBS versichert, dass die Causa geklärt sei und keine offenen Forderungen mehr bestünden. Man erklärte, dass solche Fälle "nur vereinzelt" vorkommen würden.

Das OBS würde die Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) erhalten und führe im Anschluss bereits bekannte Identadressen zusammen. Wenn im ZMR allerdings Adressen mit sogenannten 'Klärungsstati' aufscheinen, könnten diese nicht automatisch als Identadressen erkannt werden. Dies dürfte auch in der Causa des Wiener Ehepaars der Fall gewesen sein, heißt es in der Stellungnahme.

Der Ehemann zeigte sich angesichts des langen bürokratischen Kampfes allerdings alles andere als begeistert. Er sei selbst im Kundenservice tätig und geht hart mit dem OBS ins Gericht. Es sei "gelinde gesagt", die schlechteste Dienstleistung, die er je erlebt habe.

Ähnlicher Fall in Graz

Der "Standard" berichtet noch von einem weiteren Fall, der eine Wohnung in Graz betraf. Dort habe ein Fehler im Melderegister dazu geführt, dass es zwei Vorschreibungen für einen Haushalt gab. Die Wohnungseigentümer haben, nachdem sie sich schriftlich an den OBS gewandt hatten und Stunden in der telefonischen Warteschleife verbracht hatten, keine Bestätigung über die Klärung des Falls erhalten.

Viel mehr traf das genaue Gegenteil ein. Sie erhielten über ein Inkassobüro eine offene Rechnung von 362 Euro. Als Reaktion darauf wandte sich das Paar an die steirische Arbeiterkammer. Erst als diese Druck machte, wurde die Forderung seitens des OBS storniert. Eine schriftliche Bestätigung für diesen Vorgang blieb allerdings bis heute aus.

{title && {title} } red, {title && {title} } 21.03.2025, 20:46
Es gibt neue Nachrichten auf Heute.atZur Startseite