Coronavirus
Regierung verkündet neue Corona-Regeln für zu Hause
Begräbnisse, Hochzeiten, Ostern: Die Regierung regelt nun per Erlass, wie viele Personen in einem geschlossenen Raum sein dürfen.
Rechtzeitig vor Ostern hat das Sozialministerium seine Vorgaben zu häuslichen Zusammenkünften in Zeiten der Corona-Pandemie konkretisiert. Laut einem am Samstag veröffentlichten Erlass werden Treffen in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, untersagt. An Begräbnissen dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen, an Hochzeiten fünf.
Der Erlass des Gesundheitsministeriums erging an die Landeshauptleute. Diese sollen die Bezirksverwaltungsbehörden anweisen, die privaten Zusammenkünfte bis auf weiteres zu untersagen.
Ostern steht vor der Tür
Die Anweisung ist vor allem in Zusammenhang mit Ostern zu sehen. Die Bundesregierung empfahl zuletzt, auf Osterfeiern im großen familiären Rahmen aufgrund der Bedrohung durch das Coronavirus in diesem Jahr zu verzichten.
Ausdrücklich erwähnt wird auch, dass Begräbnisse nur im "engsten Familienkreis" stattfinden dürfen. Befristet ist der Erlass mit 13. April, also Ostermontag.
Scharfe Kritik
"Verrückt und von autoritärem Gedankengut getrieben" sei es, dass Minister Anschober mit einem Erlass bestimmen will, dass nicht mehr als fünf Personen in einer Wohnung sein dürfen, wettern die NEOS in einer Aussendung: "Für so etwas gibt es keine Rechtsgrundlage, das ist schlicht verfassungswidrig und hebelt die Grundprinzipien unserer Rechtsstaatlichkeit aus. Mit Erlässen und Verordnungen, die nirgendwo eine gesetzliche Grundlage haben, so regieren normalerweise nur Autokraten. Hier wir die Verfassung ausgehebelt und die Gewaltenteilung zu Grabe getragen ", so NEOS-Klubobmann Niki Scherak.
Verfassungsjurist: "Das geht zu weit"
"Das geht zu weit", urteilt Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk gegenüber orf.at zum Erlass: Das Epidemiegesetz ermächtige nämlich gar nicht dazu, Verbote in privaten Räumen auszusprechen, es gehe eben um Veranstaltungen.
Der Verfassungsjurist sieht daher im Erlass eine "Beeinträchtigung der Privatsphäre", wie diese nur etwa bei Hausdurchsuchungen geschehen darf. Infrage stellt Funk auch das bisherige Vorgehen der Polizei, etwa beim Auflösen von "Corona-Partys".