Wien
ORF-Gebühr – das ändert sich für alle mit Zweitwohnsitz
Die Stadt Wien will noch im Oktober einen Gesetzesentwurf für die geplante Zweitwohnungsabgabe in Begutachtung schicken.
Das neue ORF-Gesetz sorgt weiterhin für Wirbel. Im kommenden Jahr tritt statt der bisherigen GIS-Gebühr eine Haushaltsabgabe in Kraft. Jeder Haushalt muss also künftig zahlen. Wie diese Woche bekannt wurde, verzichtet Wien auf die Landesabgabe, "Heute" berichtete.
Zweitwohnungsabgabe für Nicht-Wiener
Alle, die in der Bundeshauptstadt wohnen, sparen sich damit 5,80 Euro im Monat. Um das Geld zu kompensieren, hat sich die Stadtregierung aber auf eine Zweitwohnungsabgabe für Nicht-Wiener geeinigt. Ein Gesetzesentwurf soll noch im Oktober in Begutachtung gehen, wie "ORF Wien berichtet".
Der Entwurf sieht vor, dass Personen mit Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland oder im Ausland, jedoch mit Zweitwohnsitz in Wien, die Abgabe bezahlen müssen. Zudem soll es je nach Lage und Größe der Wohnung Ausnahmen, Zu- und Abschläge geben.
Höhe der Abgabe noch nicht bekannt
"Es gilt den Herausforderungen einer wachsenden Stadt in dem derzeitig schwierigen wirtschaftlichen Umfeld aktiv zu begegnen und dabei die hohe Lebensqualität der Wienerinnen und Wiener zu erhalten", erklärt die rot-pinke Stadtregierung in einer gemeinsamen Aussendung. "Deshalb ist es gerecht, dass alle, die die städtische Infrastruktur nutzen, einen fairen Beitrag leisten und die Wienerinnen und Wiener zugleich entlastet werden."
Wie hoch diese Abgabe sein wird, ist noch nicht bekannt. Orientiert man sich an anderen Bundesländern ist die Spannweite doch unterschiedlich. So sind es maximal 400 Euro jährlich in der Steiermark, in Tirol können bis zu 2.200 Euro jährlich anfallen.
Ausnahmen für Pendler
Ausgenommen werden könnten Personen, die sich in Wien zur Ausbildung aufhalten und Pendlerinnen und Pendler. In Wien gibt es laut Statistik Austria 250.000 Zweitwohnsitze.