Zwist um Zentralvermarktung
ÖSV wehrt sich gegen FIS: "Eine Art der Erpressung"
Die FIS hat beschlossen, den Weltcup zentral zu vermarkten. Dem ÖSV stößt das sauer auf, er geht gerichtlich dagegen vor. Am Donnerstag wird es ernst.
Wintersport-Weltcup-Bewerbe sollen künftig nicht mehr von den nationalen Verbänden, sondern zentral von der FIS vermarktet werden. Das beschloss der Ski-Weltverband im April 2024.
Der ÖSV ist damit gar nicht glücklich – und reichte Klage ein. Am Donnerstag kommt es am Oberlandesgericht Wien zur ersten Tagsatzung.
Geschäftsführer Christian Scherer erklärt, warum die Sache vor Gericht landet. "Unser Standpunkt ist, dass der Beschluss des FIS-Vorstandes den Wettbewerb einschränkt und eine Art der Erpressung ist. Weil er explizit ausführt, wenn du das unterschreibst, erhältst du jenes im Gegenzug. Das ist ein Punkt, den wir jedenfalls bekämpfen werden."
Auch der deutsche Skiverband ging juristisch gegen die FIS vor – und feierte einen Teilerfolg. Wie das Münchner Gericht mitteilte, verletze der Beschluss zur Zentralvermarktung europäisches Kartellrecht. Er dürfe deshalb so nicht umgesetzt werden.
Für Scherer hat die Münchner Entscheidung "Signalwirkung für das Verfahren in Österreich". "Darüber hinaus ist aus dem Urteil ganz klar herauszulesen, dass sehr eindeutig auch geklärt wurde, dass die originäre Rechteinhaberschaft bei den Verbänden, den Organisatoren liegt."
Fakt ist: Die Nationalverbände sind nicht per se gegen eine Zentralvermarktung, jedoch gegen einen Alleingang von FIS-Boss Johan Eliasch. ÖSV, DSV und Co. fordern, bei der Vergabe und vertraglichen Ausgestaltung der Marketingrechte involviert zu werden.
Auf den Punkt gebracht
- Der ÖSV wehrt sich gegen den Beschluss der FIS, die Vermarktung der Wintersport-Weltcup-Bewerbe zentral zu regeln, und hat Klage eingereicht, da er dies als wettbewerbsbeschränkend und erpresserisch ansieht.
- Auch der deutsche Skiverband hat juristisch gegen die FIS vorgegangen und einen Teilerfolg erzielt, da ein Münchner Gericht den Beschluss als Verstoß gegen das europäische Kartellrecht bewertete.