Coronavirus
Knallharte Kontrollen – der neue Corona-Strafen-Katalog
Omikron wird teuer: Ab Februar werden die Corona-Strafen erhöht. "Heute" zeigt dir, was bis dahin noch gilt und wie teuer die Corona-Verstöße kommen.
Ab Februar kommt es für Corona-Querulanten ganz dick: Temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen sowie eine saftige Erhöhung der Strafen hat die Regierung angesichts der Omikron-Welle vorgesehen. Außerdem können sogar jene Betriebe, die sich nicht an die Corona-Regelungen halten, komplett gesperrt werden. Bis dahin gilt auch weiter der Lockdown für Ungeimpfte – plus ab Dienstag eine Maskenpflicht im Freien, wo kein Zwei-Meter-Abstand möglich ist. Die Gültigkeit des Grünen Passes wird auf sechs Monate verkürzt, um Booster-Impfungen voranzutreiben.
90 Euro werden für keine Maske fällig
"Heute" zeigt dir, welche Strafen nun aktiv sind. Bei der Missachtung der Maskenpflicht kann die Polizei, statt eine Anzeige auszustellen, ein Organstrafmandat in Höhe von 90 Euro einheben. Quarantäne wiederum fällt in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde, wer dagegen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird geahndet. Bei dieser werden zwischen 145 Euro bis 1.450 Euro fällig. Richtig teuer wird es, wenn man sich dabei unter Menschen mischt.
Gefängnis bei Quarantäne-Bruch möglich
Ist das der Fall, können die Paragrafen 178 und 179 des Strafgesetzbuches zur Anwendung kommen – "Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten". Dabei heißt es: Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den, wenn auch nur beschränkt, anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört."
Höchststrafen von 3,6 Millionen Euro
Außerdem wird auch bestraft, wer dabei nur fahrlässig handelt: "Wer die im § 178 mit Strafe bedrohte Handlung fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen." Der Tagessatz richtet sich laut Ministerien nach den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen und muss mindestens vier Euro sowie darf maximal 5.000 Euro betragen. Im schlimmsten Fall werden dabei theoretisch 3,6 Millionen Euro an Strafen möglich.
Bis zu 1.450 Euro für Kontroll-Verweigerung
Weitere Strafen: Wer eine 2G-Kontrolle verweigert, blecht bis zu 1.450 Euro, ebenso wer die Ausgangssperre – also den Lockdown für Ungeimpfte – ignoriert. Kunden von Geschäften der Lokalen, die gegen die 2G-Regel verstoßen, zahlen 500 Euro Strafe, die Betreiber bis zu 3.600 Euro pro Verstoß. Gleiches gilt bei der 3G-Regel im Job: Arbeitnehmer zahlen 500 Euro Strafe, Arbeitgeber wiederum bis zu 3.600 Euro.