Coronavirus

Öffnungsplan – mit diesen Regeln sperrt Österreich auf

Die Österreicher bekommen wieder die Freiheiten zurück, die ihnen gebühren. So sperrt das Land in der Nacht zum Samstag wieder auf.

Heute Redaktion
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Wie die Regierung bekannt gab, sperrt Österreich am Samstag wieder komplett auf.
Wie die Regierung bekannt gab, sperrt Österreich am Samstag wieder komplett auf.
Philipp von Ditfurth / dpa / Roland Schlager / APA / picturedesk.com

Der Ukraine-Krieg hat die Corona-Pandemie weitgehend aus den Schlagzeilen verdrängt. Trotz Rekord-Infektionszahlen stehen am Samstag die großen Öffnungsschritte in Österreich bevor.

Am Mittwoch wurden erneut 39.493 Neuinfektionen und 47 Todesfälle vermeldet. Das ist der zweithöchste Wert im heurigen Jahr. Der Rekord wurde mit 43.053 Fällen am 27. Jänner erzielt. Am Donnerstag gab es 31.566 Neuinfektionen und 36 Todesfälle.

Nur Wien bleibt streng

Wie die Regierung am 16. Februar bekannt gab, sperrt Österreich aber am 5. März wieder komplett auf! Die Sperrstunde fällt, die Nachtgastronomie kehrt zurück, die 3G-Regel ist mit Ausnahme von Wien ebenfalls Geschichte – auch am Arbeitsplatz! 

Sämtliche Maßnahmen fallen weg – außer für höchst vulnerable Bereiche (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser, dort bleibt die 3G-Regel für Mitarbeiter, Dienstleister und Besucher bestehen).

Die Maskenpflicht wird ebenso aufgehoben, nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Lebensmittelgeschäften bzw. Supermärkten, Apotheken, Drogeriegeschäften oder im Gesundheitsbereich muss eine FFP2-Maske getragen werden. Hier alle neuen Regeln im Überblick:

1.
Sperrstunde und 3G fällt

Bislang mussten österreichweit gastronomische Betriebe um Mitternacht schließen. Am Samstag ist die Sperrstunde Geschichte. Lokale und Restaurants dürfen ihre Gäste wieder länger bewirten. Mit Ausnahme von Wien gilt auch keine 3G-Regel mehr.

Auch für Veranstaltungen und Kulturbetriebe fällt die Sperrstunde weg. Ungeimpfte haben demnach wieder überall Zutritt (etwa in Hotels, Gastronomie, Kinos, Fitnesscenter, etc.)

In Wien wird in diesen Bereichen weiterhin die 2G-Regel umgesetzt. Bei Zusammenkünften von mehr als 50 Personen muss ein Covid-19-Beauftragter bestellt und ein Covid-19-Präventionskonzept vorhanden sein. Magistrat und Behörden werden diese stichprobenartig überprüfen.

2.
Clubs und Discos öffnen wieder

Aufatmen für die Nachtgastronomie: Mit dem Wegfall der Sperrstunde feiern auch Clubs und Diskotheken ihre Wiedereröffnung. Auch hier ist die Maskenpflicht, sowie die 3G-Regel passé.

Nur in Wien hält Bürgermeister Michael Ludwig an strengeren Regeln fest. In Clubs und Diskotheken gilt die 2G-Regel, gefeiert werden darf aber mit grünem Pass bis sechs Uhr früh.

Der Bürgermeister begründete dies damit, dass sich in der Vergangenheit gezeigt habe, "dass das ein Bereich ist, wo man ganz speziell aufpassen muss". Dieser Weg werde aber laut Ludwig von vielen Clubbetreibern und Vertreterinnen und Vertretern der Nachtgastronomie unterstützt. 

Für die Nacht von Freitag auf Samstag haben rund 700 Bars, Clubs und Diskotheken der Stadt ihr Comeback bereits vorbereitet. Hier gibt's alle Eventtipps!

3.
Maskenpflicht

Mit 5. März wird auch die FFP2-Maskenpflicht weitgehend aufgehoben. Künftig muss diese nur noch in der lebensnotwendigen Infrastruktur getragen werden. Dazu zählen Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogeriemärkte, öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Geschäfte für Medizinprodukte, Tierhandlungen, Tierärzte, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege, Tankstellen, Banken, Post, Trafiken, sowie Auto- und Fahrradwerkstätten.

Auch in Spitälern und Altenheimen ist die FFP2-Maskenpflicht weiter aufrecht. Zusätzlich gilt hier auch die 3G-Regel. Nur in Wien setzt den strengeren Weg fort. In der Bundeshauptstadt ist die FFP2-Maske auch im gesamten Handel Pflicht.

Einen Tag vor dem Ende der FFP2-Maskenpflicht wurde allerdings im nicht-lebensnotwendigen Handel noch eine kleine Änderung vorgenommen. Nach der rechtlichen Begründung des Gesundheitsministeriums fallen auch alle Mischbetriebe, die bestimmte Waren wie Tierfutter, Medizinprodukte (z.B. Fieberthermometer, Pflaster) oder Sicherheits- und Notfallprodukten (z.B. Brennstoffe, Leuchtmittel) im Sortiment haben, unter die FFP2-Maskenpflicht. Somit zählen auch Baumärkte oder Möbelhäuser dazu.

4.
Regeln im Job

Auch am Arbeitsplatz fällt die 3G-Regel, sowie die Maskenpflicht. Laut der Verordnung ist der Arbeitgeber nicht mehr berechtigt, strengere Maßnahmen als die Bundesregierung (Aufhebung aller G-Regeln) in ihren Betrieben anzuordnen. Viele Angestellte kehren damit aus dem Home Office wieder in die Büros zurück.

5.
Impfpflicht

Die Impfpflicht ist eigentlich seit einigen Wochen in Kraft. Sie soll jedoch ausgesetzt werden. Ob es tatsächlich Strafen ab 15. März geben wird, ist noch unklar. Am 8. März wird die Impfpflicht-Kommission einen Bericht dazu vorlegen.