Österreich

10 Cent zu wenig bezahlt: ÖBB will 135 € von Wienerin

Eine Wiener Pensionistin verdrückte sich beim Ticketkauf beim Automaten. Dafür soll sie nun teuer bezahlen.

Sandra Kartik
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Radmila M. muss 135 Euro Strafe zahlen, weil ihr ÖBB-Ticket um 10 Cent zu günstig war.
Radmila M. muss 135 Euro Strafe zahlen, weil ihr ÖBB-Ticket um 10 Cent zu günstig war.
privat

Nach einem Ausflug mit ihren beiden Enkeln fuhr Radmila M. Mitte Oktober mit der Schnellbahn von Stockerau (NÖ) nach Wien. Die 70-Jährige löste zwei Kinder-Fahrscheine um 3,70 Euro und ein Ticket für sich um 4,80 Euro. Als die Pensionistin im Zug kontrolliert wurde, stellte sich heraus, dass sie versehentlich eine falsche Fahrkarte gekauft hatte. Sie hatte sich verdrückt und für sich ein Ticket gewählt, das zehn Cent zu billig war.

"Die Mitarbeiterin ging mit besonderen Härte und lautstark auf mich und die Kinder los. Sie meinte, sie höre ständig diese Ausrede, dass wir das falsche Ticket gelöst hätten. Sie ließ mich gar nicht zu Wort kommen, um die Situation zu erklären", ist die Wienerin entsetzt. Die Pensionistin hatte in Stockerau nur einen Automaten vorgefunden, "der mir bei der Ticketauswahl nicht helfen konnte." Sie kaufte sich unabsichtlich eine Fahrkarte für Kinder nach Mödling (NÖ), statt nach Wien-Handelskai. Diese war nur zehn Cent billiger als ein Pensionisten-Fahrschein.

Satte Strafe für Pensionistin

Radmila M. soll nun satte 135 Euro Strafe zahlen, weil sie "bei der Kontrolle kein gültiges Ticker vorweisen" konnte, schrieben die ÖBB ihr. "Das ist unheimlich viel Geld für meine Mutter. Sie hat früher als Reinigungskraft gearbeitet und bekommt eine kleine Pension", erzählt ihr Sohn Jovica M. im "Heute"-Gespräch.

"Ich werde die Rechnung für sie übernehmen, aber ich finde es wirklich traurig, dass man sich hier nicht kulant zeigt. Meiner Mutter ist ein Missgeschick passiert, das war kein Vorsatz zum Schwarzfahren." Die ÖBB entschuldigte sich zwar, die Wienerin soll aber dennoch zahlen. Für die Hälfte des Betrags , also 67,50 Euro, bietet man ihr einen Gutschein an.

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