Österreich
Zwölf Jahre Haft für falschen Polizisten
Jener Linzer, der sich im Februar 2016 als Polizist ausgegeben und eine 18-Jährige vergewaltigt haben soll, muss jetzt zwölf Jahre ins Gefängnis.
Am 10. Jänner 2019 soll Wolf-Dieter G. in der Früh mit dem Auto eines Freundes (ohne dessen Wissen) zum Linzer Bahnhof gefahren sein. Dort habe er sich als Polizist ausgegeben und eine 18-Jährige angesprochen. Er sagte ihr, es ginge um Drogen und er müsse sie befragen. Die junge Frau folgte ihm zu seinem Auto. Dort soll er sie vor die Wahl gestellt haben. Entweder, sie ließe sich hier von ihm genau untersuchen oder sonst am Posten vor zahlreichen anderen Beamten. Danach habe der 29-Jährige die junge Frau auf dem Rücksitz zum Geschlechtsverkehr gezwungen ("Heute.at" hat berichtet).
Mit "Polizei-Masche" Mädchen genötigt
G. selbst sprach am Freitag im Prozess von einvernehmlichem Sex. Gleich nach der Tat soll er zumindest zwei weitere junge Frauen - eine war erst 15 Jahre alt - mit der gleichen Masche angeredet, sich aber eine Abfuhr geholt haben.
Jetzt wurde der 29-Jährige u.a. wegen Vergewaltigung unter besonders erniedrigenden Umständen genauso schuldig gesprochen wie wegen schwerer sexueller Nötigung. In diesem Fall soll er ein Mädchen in der Altstadt zum Oralverkehr genötigt haben.
Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
Außerdem muss Wolf-Dieter G. in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Er leide aber an einer psychiatrischen Erkrankung und es bestehe laut Sachverständiger Adelheid Kastner eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er neuerlich derartige Taten begehen werde. Der Angeklagte meldete prompt Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Wie die "Oberösterreichischen Nachrichten" berichten, hatte G., der als kampfsportler erfolgreich war, ausgesagt, er sei durch den Konsum von Amphetaminen "noch geiler" geworden, daher sei er zum Bahnhof gefahren, um an Mädchen zu kommen.
"Es wäre auch möglich gewesen, in ein Bordell zu gehen, wenn man so große Lust verspürt", sagte die vorsitzende Richterin, als sie das Urteil des Schöffensenates erläuterte. Und weiter: "Jahrelang ist er therapiert worden, um ihn zu einem rechtstreuen Menschen zu machen, doch das brachte keinen Erfolg". Es sei für die Richterin eindeutig, dass von G. die Gefahr ausgehe, dass er in Freiheit und ohne therapeutische Hilfe neuerlich schwere Straftaten begehen werde.