Toter Fußball-Präsident
Obduktion bringt neue Erkenntnisse bei Hertha-Boss
Hertha-Präsident Kay Bernstein starb mit 43 Jahren. Am Donnerstag fand die Obduktion der Leiche statt. Es gibt neue Erkenntnisse.
Es war ein großer Schock für ganz Fußball-Deutschland: Präsident Kay Bernstein von Hertha BSC ist im Alter von 43 Jahren unerwartet gestorben. Das teilten die Berliner am Dienstag mit. Jetzt sind neue Details zum Fall bekannt.
Nach der Leichen-Obduktion erklärt Oberstaatsanwältin Ricarda Böhme, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt, gegenüber der "Bild": "Nach dem Ergebnis der vorläufigen Obduktion gibt es keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden am Tod des Herrn Bernstein. Wir gehen deshalb von einer natürlichen Todesursache aus."
Weitere Untersuchungen geplant
Es stünden allerdings "noch histologische und feingewebliche Untersuchungen an", deren Ergebnisse noch nicht vorliegen würden. Die Staatsanwaltschaft habe die Freigabe der Leiche von Bernstein angeordnet, sagt die Oberstaatsanwältin weiter.
"Der gesamte Verein, seine Gremien und Mitarbeitenden sind fassungslos und zutiefst bestürzt. Die Hertha-Familie trauert mit Kays Hinterbliebenen und ist in dieser schweren Zeit in Gedanken bei seiner Familie, seinen Freunden und Wegbegleitern", hieß es in einer Mitteilung nach Bernsteins Tod.
Todesgrund unklar
Der Club bat zugleich darum, "die Privatsphäre der Familie nach diesem schrecklichen Ereignis zu respektieren". Über die Umstände wurde zunächst nichts bekannt. Die "Bild" hatte zunächst geschrieben, dass ein Herzinfarkt als Ursache vermutet werde.
Weiter vermeldete die Zeitung, dass Bernstein am Dienstagmorgen nicht mehr aufgewacht sei. Seine Frau habe dann die Hertha-Verantwortlichen informiert. Zuvor sei es ihm noch gut gegangen.
Am Dienstagabend vermeldete dann der "Tagesspiegel", dass die Brandenburger Polizei ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet habe. Es sei nach Angaben beteiligter Ärzte kein natürlicher Tod bescheinigt worden, sagte eine Sprecherin der Polizei damals. "Es gibt wie üblich Todesermittlungsverfahren, wenn die Todesursache unklar ist."