Tatverdächtiger nun 18

Obdachlosen-Killer in Wien – jetzt steht Mordanklage

Der Verdächtige soll zwei Menschen getötet, eine Obdachlose schwer verletzt haben. Nun ist die Anklage fertig. Dem 18-Jährigen droht die Einweisung!
Thomas Peterthalner
10.09.2024, 16:15

"Ich bin der gesuchte Obdachlosen-Killer": Mit diesen Worten stellte sich jener 18-Jährige, der im Sommer 2023 zwei Obdachlose in Wien getötet haben soll. Seit Dezember wurde gegen den Jugendlichen ermittelt – nun ist die Anklage fertig.

Mord-Anklage steht

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen einen inzwischen 18-jährigen Mann Anklage wegen versuchten sowie vollendeten Mordes erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, im Juli und August 2023 zwei obdachlose Männer mit einem Messer getötet zu haben. Eine obdachlose Frau überlebte, sie wurde schwer verletzt. Der Angeklagte attackierte die Opfer jeweils im Schlaf und versetzte ihnen zahlreiche Messerstiche. Zwei der Opfer trugen derart schwere Verletzungen davon, dass sie an den Folgen des Angriffs verstarben.

Verdächtiger gestand Bluttaten

"Es wurden umfangreiche Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, woraufhin der Angeklagte sich letztlich im Dezember 2023 stellte. Er zeigt sich zu sämtlichen Tatvorwürfen geständig, als Tatmotiv gibt er Wut, Unruhe und Traurigkeit an", heißt es in einer Aussendung der Staatsanwaltschaft Wien.

Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung

Neben der Einvernahme des Angeklagten führten unter anderem die Sicherstellung der Tatwaffe, die Auswertung der DNA-Spuren sowie Sachverständigengutachten zur Einbringung der Anklageschrift beim Landesgericht für Strafsachen Wien als Jugendgeschworenengericht. Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt Jugendlicher war, beträgt in diesem Fall die Strafdrohung für das Verbrechen des Mordes bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft Wien die Unterbringung des Angeklagten in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt.

Verdächtiger bleibt gefährlich

Der Verdächtige sei war zurechnungsfähig – "mit hoher Wahrscheinlichkeit" ist jedoch zu befürchten, dass er in absehbarer Zeit erneut strafbare Handlungen mit schweren Folgen begehen werde. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig; der Angeklagte hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben. Einen Prozesstermin gibt es daher klarerweise noch nicht, es gilt die Unschuldsvermutung.

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