Neues Gutachten
Obdachlose erstochen – Killer (17) ist zurechnungsfähig
Im Vorjahr tötete ein Jugendlicher in Wien zwei Obdachlose, verletzt eine weitere schwer. Laut Gutachterin ist der 17-Jährige zurechnungsfähig.
Im Sommer des Vorjahres soll ein 17-jähriger Wiener zwei Obdachlose mit einem Messer erstochen und einen weiteren Wohnungslosen schwer verletzt haben. Im Dezember stellte sich der junge Mann bei der Polizei – muss sich nun wegen mutmaßlichen Doppelmordes und Mordversuchs vor Gericht verantworten. Seit rund 8 Monaten befindet sich der Jugendliche in Untersuchungshaft.
Wie am Donnerstag bekannt wurde, soll der Jugendliche zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen sein. Behördensprecherin Nina Bussek bestätigte ein eingeholtes Gutachten einer Kinder- und Jugendpsychiaterin gegenüber der APA. Aufgrund seiner Gefährlichkeit könnte der mutmaßliche Doppelmörder nach seiner Verurteilung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht werden. Denn: Die Sachverständige geht davon aus, dass er nach seiner Haftentlassung weitere Straftaten begehen könnte.
Um eine genaue Gefährlichkeitsprognose zu erhalten, wurde seitens der Staatsanwaltschaft ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Erst dann sei mit einer Anklageerhebung zu rechnen.
Stimmen haben Taten befohlen
Bei einer ersten Einvernahme gemeinsam mit seinem Anwalt, gab der 17-Jährige in Dezember an, dass ihm "Stimmen" die Taten befohlen hätten. Weiters zeigte er sich zu allen Vorwürfen geständig. Am 12. Juli soll der Bursch einen 56-Jährigen in Wien-Brigittenau erstochen haben, nur zehn Tage später attackierte er in der Leopoldstadt eine 51-Jährige. Die Obdachlose überlebte mit schweren Stich- und Schnittverletzungen. Am 9. August soll er in Wien-Josefstadt einen 55-jährigen Mann erstochen haben.
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Bei weiterer Gewalttat unzurechnungsfähig
Am 18. September soll der 17-Jährige seine Mutter krankenhausreif geprügelt haben. "Ich war voll mit Drogen, sie hat mich genervt, da bin ich in einen Blutrausch geraten", soll der junge Mann bei einer Einvernahme gesagt haben. Die 56-Jährige erlitt dabei mehrere Rippenbrüche, eine Schädelprellung, Hämatome und Abschürfungen am gesamten Körper.
Um eine mögliche Unzurechnungsfähigkeit zu prüfen, wurde seitens des Schöffensenats ein Gutachten angeordnet. Die Sachverständige kam dabei zum Urteil, dass der Tatverdächtige bei dieser Gewalttat nicht zurechnungsfähig war. Unklar ist, wann der Prozess wegen absichtlich schwerer Körperverletzung fortgesetzt wird.