Beichte schockiert
Obdachlosen-Killer dachte sogar an Amoklauf an Schule
Gegen den Wiener Obdachlosen-Mörder wurde Anfang September Anklage erhoben. Einblicke in das Gerichtsgutachten schockieren.
Die Taten des mittlerweile 18-Jährigen schockierten ganz Österreich. Ein junger Wiener soll im Vorjahr mit einem Messer zwei Obdachlose getötet, einen weiteren Menschen schwer verletzt haben. Der mutmaßliche Mörder attackierte die Opfer jeweils im Schlaf und versetzte ihnen zahlreiche Messerstiche.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen den jungen Mann inzwischen Anklage wegen versuchten sowie vollendeten Mordes erhoben. Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt Jugendlicher war, beträgt in diesem Fall die Strafdrohung für das Verbrechen des Mordes bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft Wien die Unterbringung des Angeklagten in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt.
Gleich drei Gerichtspsychiater stufen den Wiener als brandgefährlich ein. Wie die "Krone" berichtet, soll unter 18-Jährige einer massiven Persönlichkeitsstörung leiden. Ein Gutachten zeigt, dass der Angeklagte jederzeit bereit wäre, weitere Tötungsdelikte.
"Hätte es gut gefunden, dort ein paar Buben, Mädchen und Lehrer zu killen"
Bereits im Alter von 12 Jahren soll er seinen Vater zu Schießübungen begleitet haben. Dabei habe er sich gedacht, "dass es eigentlich wunderbar wäre, Menschen abzuknallen. Vielleicht in der Schule. Ich hätte es gut gefunden, dort ein paar Buben, Mädchen und Lehrer zu killen, aber ich schaffte es leider nie, meinem Papa eine Waffe zu stehlen." Kurz vor seinem Prozess gesteht er zudem: "Ich weiß, es ist etwas Böses in mir."
"Wollte bei Verbrechen sauber sein"
Massive Zwangsstörungen zwangen den Wiener auch im Vorfeld seiner Taten gewisse Handlungen zu praktizieren. So sei er nur noch auf der rechten Straßenseite gegangen, teilweise bis zu zehnmal täglich duschen gewesen. "Davor hatte ich immer lange und genau meinen Körper gewaschen. Denn ich wollte bei meinen Verbrechen sauber sein", gab der 18-Jährige an. Nach seinen Taten sei er "völlig rein" gewesen. Sein Messer habe ihm "psychische Erleichterung" gegeben.
Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig; der Angeklagte hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben. Einen Prozesstermin gibt es daher klarerweise noch nicht, es gilt die Unschuldsvermutung.