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Nur dann darfst du in der Kirche die Maske abnehmen
Weil für Gottesdienste "3G" nicht gilt, ist in Kirchen Mund-Nasen-Schutz verpflichtend. Unter einer Bedingung kann die Maske aber abgenommen werden.
Ab heute gelten in Österreich neue Masken-Regeln. Weil die Bundeshauptstadt Wien aber einen eigenen Weg bestreitet, gibt es Verwirrung. Einen Überblick, wann und wo die Maske zu tragen ist, oder eben nicht, findest du >> hier << .
In einer Aussendung der "Kathpress" werden auch die Regeln für Kirchenbesucher präzisiert. Wie es darin heißt, ist auch weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend. "Grund dafür ist, dass bei Gottesdiensten die "3G-Regel" grundsätzlich nicht gilt." Wie schon seit Monatsbeginn ist allerdings kein Mindestabstand mehr einzuhalten, es gibt auch keine Einschränkungen beim Gemeindegesang.
Bei diesen Anlässen kann MNS-Pflicht entfallen
Allerdings gibt es auch eine Ausnahme, wann die Maskenpflicht entfällt. Wie es in der Aussendung heißt, kann bei "Feiern aus einmaligem Anlass" die Maskenpflicht entfallen, wenn sich alle Beteiligte auf die Durchführung der "3G-Regel" verständigen. Heißt konkret: Bei Taufen, Erstkommunionen, Firmungen oder Trauungen können Betroffene in Absprache mit der jeweiligen Pfarre die 3G-Regel beschließen.
Den Umstand, grundsätzlich auf die Einführung der "3G"-Regel zu verzichten, begründet die Bischofskonferenz wie folgt: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (geimpft, getestet, genesen) möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."
Präventionskonzept bei "3G"-Events
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht. Einzuhalten sind weiterhin zahlreiche Hygienemaßnahmen. So muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, ein Willkommensdienst soll Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen. Bei "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" - also Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.
Nach Auslaufen der letzten Corona-Vereinbarung mit dem Kultusministerium mit Ende Juni haben sich die Kirchen und Religionsgemeinschaften bereit erklärt, dass sie "weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen". Die Bischofskonferenz hat daraufhin die aktuelle Rahmenordnung beschlossen, die österreichweit für den gesamten Bereich der Katholischen Kirche gilt.