Wirtschaft

Nun fix – wer jetzt ab nächstem Jahr mehr Geld erhält

Es ist beschlossene Sache! Alle Familienleistungen werden in Österreich ab 1. Jänner 2023 an die Inflation angepasst. Was nun alles genau erhöht wird.

Im Bundesrat wurde die Erhöhung von aller Familienleistungen beschlossen.
Im Bundesrat wurde die Erhöhung von aller Familienleistungen beschlossen.
Dieter Moebus / ChromOrange / picturedesk.com (Symbolbild)

Im Bundesrat wurde am Donnerstag auch die Valorisierung der Familienleistungen ab 1. Jänner 2023 beschlossen. Konkret werden ab dem neuen Jahr die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag, das Kinderbetreuungsgeld und der Familienzeitbonus sowie das Schulstartgeld jährlich an die Inflation angepasst. Damit werden 1,2 Millionen Familien und 1,9 Millionen Kinder in Österreich unterstützt.

"Durch die hohe Inflation ist der Kaufkraftverlust bei den Familienleistungen für die Familien und Kinder derzeit besonders spürbar. Dass im Bundesrat die Valorisierung der Familienleistungen ab 1. Jänner 2023 beschlossen wurde, ist ein historischer Schritt in Österreichs Familienpolitik. Erstmals haben wir damit im Rahmen des Anti-Teuerungspaketes strukturelle Verbesserungen für Familien erreicht, die ihnen langfristig helfen werden", so Familienministerin Susanne Raab.

"Familien besonders betroffen"

Und weiter: "Familien sind aufgrund der hohen Inflation und der Teuerung in allen Lebensbereichen besonders betroffen und daher haben wir immer gesagt, dass wir die Familien ins Zentrum unseres Entlastungspaketes stellen. Das haben wir bereits mit kurzfristigen Maßnahmen wie der Sonderfamilienbeihilfe getan, nun haben wir auch die langfristigen Schritte zur Entlastung unserer Familien getan."

Mit der Valorisierung der Familienleistungen unterstützt der Staat Familien bis 2026 mit rund 3,3 Milliarden Euro, für das Jahr 2023 sind das 333.820.000 Euro.

Weiterer Teuerungsausgleich

Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen gab der Bundesrat zudem grünes Licht, auch im kommenden Jahr einen Teuerungsausgleich für Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen auszuzahlen. Pensionist mit Bezügen über 5.670 € müssen hingegen Abstriche bei der Inflationsabgeltung hinnehmen. Des Weiteren fixierte die Länderkammer, neben dem Pflegegeld nun auch weitere Sozial- und Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld und die Studienbeihilfe jährlich an die Inflationsrate anzupassen.

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    Extreme Teuerung trifft Österreich hart. <strong>Die Regierung hilft mit diesen Maßnahmen &gt;&gt;</strong>
    Extreme Teuerung trifft Österreich hart. Die Regierung hilft mit diesen Maßnahmen >>
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    Klargestellt wird ferner, dass der im heurigen Juli beschlossene Teuerungsausgleich für Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen von bis zu 500 Euro nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird und einen allfälligen Sozialhilfe-Bezug somit nicht schmälert.

    Wer alles 500 Euro bekommt

    Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen werden auch im März kommenden Jahres über die allgemeine Pensionserhöhung von 5,8 Prozent eine Einmalzahlung von bis zu 500 Euro als Teuerungsausgleich erhalten. Diese ist nach Pensionshöhe gestaffelt, wobei der Maximalbetrag von 500 Euro jenen Pensionisten überwiesen wird, die über eine monatliche Bruttopension zwischen 1.667 Euro und 2.000 Euro verfügen.

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      Die Regierung präsentierte die neuen Maßnahmen gegen die Teuerung. Was das "Geld zurück"-Paket alles beinhaltet:
      Die Regierung präsentierte die neuen Maßnahmen gegen die Teuerung. Was das "Geld zurück"-Paket alles beinhaltet:
      APA

      Bei darüber liegenden Pensionen sinkt die Einmalzahlung bis zu einer monatlichen Gesamtpension von 2.500 Euro linear auf null ab. Wer weniger als 1.667 Euro Bruttopension bezieht, erhält einmalig 30 Prozent dieses Betrags überwiesen. Voraussetzung ist stets ein Hauptwohnsitz im Inland. Die Einmalzahlung ist steuer- und abgabenfrei und darf weder auf die Sozialhilfe angerechnet noch gepfändet werden.

      Außerdem wird die Ausgleichszulage außertourlich um 20 Euro erhöht und somit zu Jahresbeginn um insgesamt 80 Euro auf knapp über 1.110 Euro steigen. Das entspricht einem Plus von 7,74 Prozent. Der entsprechende Beschluss des Nationalrats wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen nun auch von der Länderkammer bestätigt.

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