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Niederlage vor Gericht – Lindemann verliert gegen Lynn

Seit Shelby Lynn sich öffentlich gegen Till Lindemann ausgesprochen hat, findet er sich in den Negativ-Schlagzeilen. Jetzt hat sie Erfolg vor Gericht.

Alex G.
Ein Antrag von Lindemann gegen Shelby Lynn wurde vor Gericht abgelehnt.
Ein Antrag von Lindemann gegen Shelby Lynn wurde vor Gericht abgelehnt.
IMAGO/Gonzales Photo; Instagram/shelbys69666

Seit Mai reißen die Negativ-Meldungen rund um Rammstein und den Band-Frontman Till Lindemann (60) nicht ab. Die Nordirin Shelby Lynn (24) wandte sich damals mit Vorwürfen an die Öffentlichkeit und behauptete, bei einem Konzert der Gruppe in Vilnius betäubt und verletzt worden zu sein. Darüber hinaus, soll sie außerdem angeblich zum Sex mit dem Sänger gezwungen worden sein. Seither meldeten sich auch weitere Frauen mit ähnlichen Anschuldigungen gegen den 60-Jährigen. Er bestreitet die Vorwürfe.

Vor Gericht wollte Lindemann jetzt drei Aussagen von Lynn verbieten lassen. Der Unterlassungsantrag am Landesgericht Hamburg wurde allerdings laut Medienberichten zurückgewiesen.

Antrag abgelehnt

Wie unter anderem "Bild" schreibt, würde es sich laut Gericht bei zwei der Aussagen nicht um Verdachtsäußerungen, sondern um wertende Schlussfolgerungen handeln, die aus den Erlebnissen der Nordirin hervorgehen und demnach die Persönlichkeitsrechte des Musikers nicht verletzten würden. Demnach heißt es, sie habe nicht behauptet zu wissen, "wie ihr die Drogen verabreicht worden seien oder gar wer ihr die Drogen verabreicht habe".

Die dritte Aussage würde sich laut der deutschen Zeitung auf einen Artikel von "BBC" beziehen und hätte demnach nichts mit Lynn direkt zu tun, sondern eher mit dem Autor, der den Beitrag verfasst hatte, weshalb die Kammer den Antrag der Anwälte nun zurückwies.

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