Coronavirus
Nicht machbar – aber Regierung beharrt auf Impfpflicht
Die ELGA meldete am Freitag, dass die geplante Impfpflicht bis Februar nicht technisch umsetzbar ist. Die Regierung beharrt aber auf dem Zeitpunkt.
"Das Impfpflichtgesetz wird wie geplant mit Anfang Februar 2022 in Kraft treten", heißt es von der Bundesregierung am Freitag. Das überrascht, denn nur Minuten zuvor hat die Geschäftsführung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA dem zuständigen Ministerium ausgerichtet, dass die technische Umsetzung der Impfpflicht bis Februar 2022 keinesfalls machbar sei und diese erst frühestens am 1. April 2022 starten soll. Bis dahin soll es Gutschein-Belohungen für Geboosterte geben.
Regierung sagt: Impfpflicht ab Februar
Doch die Regierung sagt nun, dass ab Februar 2022 wie geplant "eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus gelten" soll. "Ein erster Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister ist im Gesetzesentwurf am 15 März vorgesehen", so das Gesundheitsministeriums. Sollte aus den Stellungnahmen hervorgehen, dass sich die technische Umsetzung tatsächlich bis April verzögere, "wird das selbstverständlich berücksichtigt", heißt es weiter.
Auch eine Verzögerung ändere laut Ministerium aber "nichts am Inkrafttreten der Impflicht. Die Einhaltung der Impfpflicht soll ab diesem Zeitpunkt zudem im Rahmen von behördlichen Kontrollen breit kontrolliert werden", so das Gesundheitsministerium. Wie, das ist allerdings offen. Die ELGA-Geschäftsführung hatte auch auf weitere Details verwiesen. So sei eine Umsetzung der Einschränkung der Ausnahmeerfassung auf Vertragsärzte gewisser Fachrichtungen und die Erweiterung des zentralen Patientenindex um Personen, die zwar in Österreich gemeldet sind, aber keine Sozialversicherungsnummer haben, nicht möglich.
Gutscheine für Dreifach-Geimpfte angedacht
Für die Verzögerung bis 1. April 2022 schlägt die ELGA-Geschäftsführung "ein finanzielles Anreizsystem mittels Gutscheinen für alle Personen mit drei Teilimpfungen" vor. Diese Gutscheine sollen über die ELGA-e-Medikation analog den Antigen-Schnelltests über Apotheken erfolgen. Und: Die als Strafen lukrierten Mittel sollen laut ELGA gezielt in das Gesundheitssystem investiert werden, zehn Prozent sollen etwa in die Digitalisierung fließen.