Wo es jetzt auch gilt
Neues Gesetz – das ändert sich jetzt im Homeoffice
Wer im Homeoffice arbeitet, kann sich dafür künftig auch ins Kaffeehaus setzen. Die Regierung weitet das entsprechende Gesetz aus.
Die Regierung will die gesetzlichen Regelungen für das seit der Corona-Pandemie sehr beliebte Arbeiten im Homeoffice ausweiten. Und zwar soll das seit 1. April 2021 geltende Homeoffice-Gesetz in ein Telearbeitsgesetz umgewandelt werden.
Der Gesetzesentwurf sieht nun auch das Arbeiten außerhalb der eigenen vier Wände – etwa bei Angehörigen, in Bibliotheken und im Kaffeehaus – vor, teilte das Wirtschaftsministerium in einer Aussendung mit.
Auf die Gesetzesnovelle, die nun in Begutachtung geschickt wurde, haben sich Finanz- und Sozialministerium, die Träger der Unfallversicherung sowie die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung geeinigt. Die Begutachtungsfrist läuft bis 21. Mai.
Unfallschutz erweitert
Im Rahmen der Novelle wurde auch der Unfallschutz erweitert, damit Arbeitnehmer auch versichert sind, wenn sie nicht im Homeoffice, sondern außerhalb ihres Wohnsitzes arbeiten.
Für die Arbeit im Homeoffice gibt es auch steuerliche Vorteile.
Um Homeoffice nutzen zu können, bedarf es einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das wird auch für das neue Telearbeitsgesetz gelten.
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Auf den Punkt gebracht
- Die Regierung weitet das Homeoffice-Gesetz aus, um das Arbeiten außerhalb der eigenen vier Wände, wie im Kaffeehaus, zu ermöglichen
- Der Gesetzesentwurf sieht auch eine Erweiterung des Unfallschutzes vor
- Es bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um das Telearbeitsgesetz nutzen zu können