Wirtschaft

Neue Homeoffice-Regelung nun auch für Selbstständige

Im Zuge der Corona-Krise wurden für Angestellte bereits passende Homeoffice-Regelungen geschaffen. Nun sind Selbstständige an der Reihe.

Mit einer Neuregelung können ab dem kommenden Jahr alle Selbständigen ihren Arbeitsplatz geltend machen. (Symbolbild)
Mit einer Neuregelung können ab dem kommenden Jahr alle Selbständigen ihren Arbeitsplatz geltend machen. (Symbolbild)
Josep Rovirosa / Westend61 / picturedesk.com

Vielen Jungunternehmern und Freiberuflern bereitet die Tatsache, dass sie kein eigenes Büro haben, ein Problem. Dementsprechend muss die Arbeit dann in den eigenen vier Wänden verrichtet werden. Den Arbeitsplatz steuerlich abzusetzen geht allerdings nur dann, wenn man über ein separates Arbeitszimmer verfügt – bis jetzt. Am Mittwoch kündigte die Regierung hier nämlich eine Neuregelung an – und zwar schon ab kommendem Jahr.

 "Mit der geplanten Neuregelung können ab dem kommenden Jahr alle Selbständigen ihren Arbeitsplatz geltend machen. Wenn kein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung steht, können sie den Arbeitsplatz ganz einfach pauschaliert absetzen", freut sich Götze.

Einfachere Absetzbarkeit

Ab kommendem Jahr soll im Rahmen einer "Arbeitsplatz-Pauschale" bis zu 1.200 Euro als Pauschale absetzbar sein. Sofern die Einkünfte 11.000 Euro im Jahr übersteigen, kann für den Heimarbeitsplatz eine Pauschale von 300 Euro geltend gemacht werden. Bis 11.000 Euro ist die höhere Pauschale möglich. 

Im  Zuge der Corona-Krise wurden für Angestellte bereits adäquate Homeoffice-Regelungen geschaffen. Nun sind die Selbstständigen an der Reihe. 

"Dass wir nun auch den Selbständigen eine gute Lösung anbieten, ist nur fair und überfällig. Damit passen wir die Steuergesetze an die Lebensrealitäten der Menschen an. Wer von zuhause arbeiten will oder muss, der kann das jetzt endlich steuerlich geltend machen“, erläutert Elisabeth Götze, Wirtschaftssprecherin der Grünen.

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