Ausnahme für Kunden
Neues Gesetz, aber HIER bezahlst du künftig kein Pfand
In Gastgewerbebetrieben, in denen grundsätzlich keine Dosen oder Flaschen zum Mitnehmen ausgeschenkt werden, gibt es Ausnahmen für Konsumenten.
Seit dem 1. Jänner 2025 gilt: "Für alle geschlossenen Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter muss Pfand gezahlt werden." Mit dem neuen Pfandsystem sollen jährlich rund 2,2 Milliarden Flaschen und Dosen recycelt und bis 2027 eine Rücklaufquote von 90 Prozent erreicht werden. Was sich ab Jänner für die heimische Bevölkerung ändert und worauf sie künftig achten muss, erklärt Recycling Pfand Österreich, die zentrale Stelle, die mit der Umsetzung der neuen Pfandverordnung beauftragt wurde, in einer Aussendung.
Auf Flaschen und Dosen mit österreichischem Pfandlogo entfallen 25 Cent Pfand. Das Pfand wird bei der Rückgabe erstattet. Der Betrag muss auf der Rechnung separat angeführt werden und darf nicht in den Preis eingerechnet werden. Allerdings müssen zusätzliche Kosten für Plastikflaschen und Dosen nicht immer selbst getragen werden.
In Gastgewerbebetrieben, wie beispielsweise Restaurants, Cafés und Imbissständen, die Einweggetränkeverpackungen grundsätzlich vor Ort behalten, muss kein Pfand vom Betrieb eingehoben oder zurückgenommen werden.
SO funktioniert es
Wenn Gastgewerbebetriebe, wie oben beschrieben, jedoch Flaschen zum Mitnehmen verkaufen, muss dafür auch Pfand eingehoben werden. Zudem muss das Unternehmen diese dann auch zurücknehmen – allerdings im Rahmen: "Wenn die Rücknahme manuell erfolgt, muss die Verkaufsstelle die Getränkeverpackungen nur in der üblichen Verkaufsmenge und Füllmenge zurücknehmen."
Eine Ausnahme wäre beispielsweise eine im Lokal verkaufte Spirituose, die in der Regel im Eiskübel mit Beigetränken (Tonic Water, Cola, RedBull etc.) konsumiert wird. Auch wenn die Beigetränke in einer Plastikflasche oder Dose abgefüllt wurden, muss kein Pfand eingehoben oder ausbezahlt werden, da das Leergut vor Ort bleibt.
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Auf den Punkt gebracht
- Ab dem 1. Januar 2025 muss für alle geschlossenen Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter Pfand gezahlt werden.
- In Gastgewerbebetrieben, die Einweggetränkeverpackungen vor Ort behalten, entfällt jedoch die Pfandpflicht, es sei denn, die Flaschen werden zum Mitnehmen verkauft.