Coronavirus

Neues Einreise-Gesetz: Quarantäne nur für diese Gruppen

Ab 1. Juli werden nicht nur in Österreich neue Corona-Regeln gelten. Auch der Grüne Pass startet europaweit. Was du über die Einreise wissen musst.

Michael Rauhofer-Redl
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Grenzkontrolle an einem österreichischen Grenzübergang. Symbolbild
Grenzkontrolle an einem österreichischen Grenzübergang. Symbolbild
BARBARA GINDL / APA / picturedesk.com

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des europäischen Grünen Passes, werden auch die Einreisebestimmungen nach Österreich adaptiert. Personen, die aus Ländern mit geringem epidemiologischen Risiko nach Österreich kommen, müssen glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage ausschließlich dort aufgehalten haben. Andernfalls muss innerhalb der nächsten 24 Stunden ein Corona-Test vorgenommen werden. 

Die Einreise aus Hochrisikogebieten, in der Verordnung Virusvariantengebiete genannt, ist grundsätzlich verboten. Das betrifft Personen etwa aus Großbritannien, Brasilien, Indien und Südafrika. Ausgenommen von dieser strikten Regel sind allerdings Österreicher, EU- und EWR-Bürger. Diese müssen bei der Einreise allerdings einen negativen Coronatest vorlegen. Außerdem müssen sie sich registrieren und eine zehntägige Quarantäne vornehmen. Aus dieser können sie sich frühestens am fünften Tag freitesten. Die Quarantänepflicht entfällt bei Reisen aus beruflichen Zwecken und für Reisen im überwiegenden Interesse Österreichs insbesondere im Bereich Kultur und Sport z.B. für Betreuer und Trainer.

Einreise ohne Test aus diesen Ländern

Als Länder mit geringem Risiko werden vom Gesundheitsministerium aktuell folgende Länder gelistet (alphabetisch): Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, der Vatikan, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam und Zypern.

Für die Einreise aus allen anderen Staaten sind weiterhin ein Impfnachweis, ein PCR-, Anitgen- oder Antikörpertest oder eine Bestätigung über eine überstandene Covid-19-Erkrankung vorzulegen. Außerdem besteht auch hier eine Registrierungs- und Quarantänepflicht. 

Verordnung regelt auch Ausnahmen

Ausnahmen gelten für Pendler, grenzüberschreitende Schul- und Studienbesuche, zu familiären Zwecken oder zum Besuch von Lebenspartnern. Für vollimmunisierte Personen entfällt 14 Tage nach der letzten Impfdosis die Registrierungs- und Quarantänepflicht. Das gilt auch für Minderjährige ab dem 12. Lebensjahr, wenn sie in Begleitung eines vollimmunisierten Erwachsenen nach Österreich einreisen. 

In der Verordnung ist neu, dass Beförderungsunternehmen ihre Kunden über die Voraussetzungen der Einreise und über mögliche Konsequenzen bei Verstößen informieren müssen. Bei einer Durchreise durch Österreich gelten all diese Regeln nicht. 

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