Politik

Neues Abhol-Verbot trifft Gastro und Handel knallhart

Ab 1. April gelten strenge Ausgangsbeschränkungen in Wien, NÖ und dem Burgenland. Auch Abholung in Gastro und Handel wird im Lockdown wohl abserviert.

Heute Redaktion
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Take-away in der Gastronomie ist während der "Osterruhe" doch nicht erlaubt.
Take-away in der Gastronomie ist während der "Osterruhe" doch nicht erlaubt.
Daniel González / Westend61 / picturedesk.com

Die "Osterruhe" für Wien, Niederösterreich und das Burgenland wurde am Mittwoch von den betreffenden Landeshauptleuten und Gesundheitsminister Rudolf Anschober beschlossen. Ab 1. April wird das gesellschaftliche Leben im Osten des Landes zurückgefahren. Handel und Friseure müssen wieder schließen. Die Schulen bleiben nach den Ferien eine Woche im Distance Learning.

Nur Kontakt mit engsten Angehörigen erlaubt

Bis zuletzt waren noch einige Details offen, aber nun ist der Entwurf der Verordnung des Gesundheitsministeriums, der "Heute" vorliegt, fertig. Die Verordnung muss kommende Woche noch im Parlament beschlossen werden.

Wie bereits bekannt war, ist das Verlassen und ein Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs auch in der Zeit von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr nur unter bestimmten Gründen zulässig. Dazu zählen die etwa die Deckung der eigenen Grundbedürfnisse wie Einkäufe, die Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie die Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten, die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen, die Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben, berufliche Zwecke, sowie der Aufenthalt im Freien zu Zwecken der körperlichen und psychischen Erholung.

Große Familientreffen sind zu Ostern somit abgesagt. Nur der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner, sowie zu einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister), oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird, ist erlaubt.

Take-away in der Gastro doch nicht erlaubt

Kontakte dürfen nur stattfinden, wenn daran auf der einen Seite Personen aus höchstens einem Haushalt gleichzeitig und auf der anderen Seite nur eine Person beteiligt ist. 

Nur noch Lieferservice

Alle, die sich das Kochen zu den Feiertagen ersparen wollen, sollten wissen: Obwohl am Freitag noch mehrfach berichtet wurde, dass in der Gastronomie weiterhin Speisen zum Mitnehmen angeboten werden dürfen, fehlt dieser Punkt in der Verordnung aber. Laut Juristen ist Take-away von Restaurants während der "Osterruhe" somit nicht gestattet – außer es kommt im letzten Moment noch zu einer Abänderung.

Virologen hatten schon lange gefordert, dass man – wie in anderen Ländern – nur noch Lieferservices gestattet, um die Mobilität der Menschen zu drosseln. Für die ohnehin gebeutelte Gastro-Branche ist dies aber ein weiterer herber Schlag. Wohl auch für jene Runden, die sich unweit der Lokale gerne das eine oder andere Gläschen genehmigten.

Auch Handel knallhart betroffen

Die Regeln in der Verordnung ähneln jenen vom dritten Lockdown, der am 26. Dezember verhängt wurde, allerdings durfte man damals auch im Handel mittels "Click & Collect"-Waren bestellen und abholen. Dieser Punkt fehlt ebenfalls in der aktuellen Verordnung. Nur Supermärkte, Apotheken Drogerien, Tankstellen oder Werkstätten – etwa für Kfz oder Fahrräder – bleiben weiterhin geöffnet. 

Nach der "Osterruhe" soll es zudem verpflichtende Eintrittstests für den Handel (ausgenommen Supermärkte und Apotheken) geben. Diese Regelung ist vorerst nur bis zum 10. April geplant, eine konkrete Verordnung steht aus.

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