Müll, Kanal, Wasser & Parken

Neuer Preishammer – Wiens Gebühren steigen kräftig an

Ab 2025 steigen in Wien die Gebühren für Müllabfuhr, Wasser und Parken um fast 6 Prozent. Ein Zwei-Personen-Haushalt zahlt dann ca. 257 € jährlich.

Wien Heute
Neuer Preishammer – Wiens Gebühren steigen kräftig an
Ab 2025 steigen die kommunalen Gebühren um 5,9 Prozent.
Bild: Fotolia

Ab 2025 müssen die Wienerinnen und Wiener noch tiefer ins Geldbörserl greifen. Nachdem Anfang Juli aufgrund der Inflationsdaten der Statistik Austria eine Erhöhung der kommunalen Gebühren befürchtet wurde, ist es nun fix. Mit 1. Jänner 2025 steigen die Abgaben für Müllabfuhr, Kanal, Wasser und Parken in der Stadt – und zwar um fast 6 Prozent.

Der Juni-VPI für 2024 hat mit einer Veränderungsrate von 5,9 Prozent gegenüber 2023 die gesetzliche 3-Prozent-Marke überschritten. Insgesamt bedeutet das eine Gebührenerhöhung von 1,35 Euro monatlich für einen durchschnittlichen Wiener Singlehaushalt (40 m²) und 3,11 Euro für einen Mehrpersonenhaushalt (90 m²).

257 Euro zahlt ein Zwei-Personen-Haushalt

Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegen die Kosten in Wien nach der Gebührenanpassung bei jährlichen 257 Euro. Für eine Stunde Parken werden ab 2025 2,60 Euro verlangt. Für die Entleerung eines 120-L-Restmüllbehälters (inkl. Biotonne) zahlen die Wiener künftig 5,56 Euro.

In anderen Bundesländern ist es noch teurer: So zahlt man in Salzburg für die Restmüll-Entleerung fast das doppelte. In Klagenfurt sind die Jahresgebühren für Abwasser um knapp 200 € teurer als in Wien.

Gebührenanpassung ist "notwendig"

"Für mich als Finanzstadtrat ist klar: Die Valorisierung ist notwendig, um die hervorragende Versorgung und Infrastruktur Wiens auch in Zukunft auf Top-Niveau zu garantieren. Wien verfügt über eine Abfallwirtschaft mit höchsten Standards und auch die Wasserqualität unserer Stadt sucht in vielen europäischen Metropolen ihresgleichen. Damit das auch so bleibt, braucht es umfassende Investitionen in die Infrastruktur, die u.a. mit den Mitteln aus der Valorisierung gestemmt werden können", so Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ).

An der Gebührenvolarisierung führe somit kein Weg vorbei. Jeder eingenommene Euro aus den Gebühren für Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung fließe aber direkt in den Erhalt und den weiteren Ausbau dieser wichtigen Leistungen und komme so den Wienerinnen und Wienern zugute, wird betont.

330 Mio. Euro für neue Kanalinfrastruktur

Die Einnahmen durch die Gebührenvalorisierung fließen direkt in die städtische Infrastruktur. So werden beispielsweise in den kommenden vier Jahren rund 330 Mio. Euro in neue Kanalinfrastrukturprojekte investiert, weitere knapp 60 Mio. Euro fließen in die Instandhaltung und Sanierung bestehender Kanäle.

Bis 2026 werden für die Abfallentsorgung rund 25 Mio. Euro in die Hand genommen. Derzeit laufen zum Beispiel die Planungen und Umsetzungen für die Mistplätze Stadlau, Ottakring, Hetzendorf und Aspern. Auch die Biogasanlage wird erweitert. Die Einnahmen aus der Parkometerabgabe kommen gänzlich dem klimafreundlichen Verkehr und der Verkehrssicherheit in Wien zugute

So funktioniert die Gebührenanpassung

Die Valorisierung in Wien richtet sich nach dem Verbraucherpreisindex (VPI), dem Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung beziehungsweise für die Inflation in Österreich. Die Abgaben beziehungsweise Gebühren für die öffentlichen Dienstleistungen der Stadt Wien steigen dabei nicht automatisch, sondern nur dann, wenn der jeweils gesetzlich definierte Schwellenwert – im Falle der Daseinsvorsorge sind das 3 Prozent - übertroffen wird.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Die Gebühren für Müllabfuhr, Kanal, Wasser und Parken in Wien werden ab 2025 um fast 6 Prozent erhöht, aufgrund einer Inflation von 5,9 Prozent im Juni 2024
    • Ein durchschnittlicher Wiener Singlehaushalt muss monatlich 1,35 Euro mehr zahlen, während ein Mehrpersonenhaushalt 3,11 Euro mehr bezahlen muss
    • Die Einnahmen aus der Gebührenerhöhung werden in die Infrastruktur investiert, wie z.B.330 Millionen Euro in neue Kanalinfrastrukturprojekte
    • Die Anpassung der Gebühren richtet sich nach dem Verbraucherpreisindex und wird nur vorgenommen, wenn der gesetzlich definierte Schwellenwert von 3 Prozent überschritten wird
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