Coronavirus

Neuer Corona-Report zeigt Impf-Nebenwirkungen

Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, grippeartige Beschwerden – ein neuer Corona-Bericht enthüllt nun die Impf-Nebenwirkungen in Österreich.

André Wilding
60 von 100 Menschen in Österreich sind mit der Schutzimpfung gegen Corona geschützt.
60 von 100 Menschen in Österreich sind mit der Schutzimpfung gegen Corona geschützt.
www.acv.at/Ludwig Schedl/OTS (Symbolbild)

Als Nebenwirkung auf den Impfstoff gilt jede Reaktion, die schädlich und unbeabsichtigt ist. Bei Impfstoffen ist auch das Ausbleiben einer Wirkung (z.B. kein Impfschutz nach erfolgter zweiter Impfung) besonders relevant und sollte in jedem Fall gemeldet werden. Hier kann von einem gewissen "underreporting" ausgegangen werden.

Um diese Lücke zu schließen und Fälle von COVID-19 bei geimpften Personen zu erfassen, wurde zusätzlich ein Abgleich der Daten des epidemiologischen Meldesystems EMS mit jenen des e-Impfpasses angestellt. Informationen dazu werden auf der Internetseite der AGES bereitgestellt. Von Nebenwirkungen zu unterscheiden sind Impfreaktionen: Harmlose Beschwerden, die im Rahmen der Immunantwort auf eine Impfung prinzipiell und erwartbar auftreten können. Dies können Lokalreaktionen wie Brennen, Schmerzen, Verhärtung und Rötung an der Einstichstelle oder Allgemeinreaktionen wie (leichtes) Fieber, Abgeschlagenheit, grippeartige Beschwerden, Kopf-, Gelenks- und Gliederschmerzen u.a. sein.

Nebenwirkung oder Impfreaktion?

Grundsätzlich wird aber jede Meldung aufgenommen, ungeachtet dessen, ob es sich um eine Nebenwirkung oder eine Impfreaktion handelt. Nicht jedes Krankheitszeichen, das im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftritt, ist auch auf die Impfung zurückzuführen. Wenn Impfstoffe an sehr viele Personen verabreicht werden, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass nach einer Impfung Beschwerden auftreten, die nicht durch die Impfung, sondern durch andere Ursachen, wie eine zeitgleich oder kurz danach aufgetretene andere Erkrankung, ausgelöst wurden ("Hintergrundinzidenz").

In Österreich erfasst das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) alle vermuteten Nebenwirkungen von Arzneimitteln und Impfstoffen, die in Österreich aufgetreten sind und von Angehörigen der Gesundheitsberufe oder von Patienten gemeldet werden. In Österreich können Nebenwirkungen von Patienten sowie deren Angehörigen freiwillig direkt an das BASG gemeldet werden. Ärzte, Apotheker und andere Angehörige von Gesundheitsberufen sind gemäß §75g Arzneimittelgesetz (AMG) gesetzlich verpflichtet, Nebenwirkungen ("...alle Beobachtungen und Daten mitzuteilen, die für die Arzneimittelsicherheit von Bedeutung sein können.") zu melden.

Online-Meldemöglichkeit

Damit Nebenwirkungen niederschwellig auch von Patienten gemeldet werden können, wurde Anfang 2021 eine Online-Meldemöglichkeit geschaffen, die von jedem elektronischen Gerät einfach und schnell zu bedienen ist. Weiters wurde auf jedem Anamnesebogen sowie auf die Impfkärtchen eine Information zum Melden der Nebenwirkungen hinterlegt und zudem in den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) explizit auf die Wichtigkeit der Meldung jedes Nebenwirkungsverdachts hingewiesen.

Grundsätzlich gibt es keine zeitliche Begrenzung, innerhalb der eine vermutete Nebenwirkung eines Arzneimittels gemeldet werden kann. Nach erfolgter Bearbeitung und Begutachtung werden die Daten gemäß den geltenden europäischen Gesetzen und Richtlinien an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) weitergeleitet. Die Daten stehen damit auch allen anderen nationalen Arzneimittelbehörden und der europäischen Arzneimittelzulassungsbehörde zur laufenden Überwachung der Sicherheit zur Verfügung.

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