Österreich
Neue Verkehrszeichen da! Radler dürfen bei Rot abbiegen
Von der Ministerin vorgeschlagen, vom Nationalrat beschlossen: Radler dürfen (mit Einschränkungen) nun über rote Ampeln fahren, neue Taferln sind fix.
Die neuen Regeln der Regierung für Radler sind nun fix. Freie Fahrt haben Pedalritter künftig bei ausgesuchten Kreuzungen, die auch mit Zusatztafeln ausgestattet sind. Wobei die Radler bei Rot zwar halten, aber nicht stoppen müssen. Bedeutet: Die Füße müssen nicht einmal den Boden berühren, bevor es flott weitergeht.
Mit dem Rad über rot: Nur dann ist es erlaubt
Zwei Möglichkeiten sieht die Novelle beim Rot-Radeln vor: Bei normalen Kreuzungen mit Pfeil nach rechts am Taferl darf eben nur nach rechts abgebogen werden. Bei sogenannten T-Kreuzungen ohne Querverkehr darf mit einem geraden Pfeil am neuen Taferl dann geradeaus gestrampelt werden.
Ebenfalls neu: Beim Überholen von Rädern muss ab jetzt im Ortsgebiet 1,5 Meter Seitenabstand gehalten werden, im Freiland zumindest 2 Meter. In Tempo-30-Zonen dürfen Radler künftig nebeneinander fahren, neben Kindern unter zwölf Jahren ist das ab nun immer möglich.
Weiterhin keine Änderungen gibt es indes beim Radeln gegen die Einbahn. Hier war der Plan, alle Straßen mit einer Breite über vier Meter auch in die Gegenrichtung für Biker zu öffnen. Nach massiven Protesten – vor allem von der Stadt Wien – wurde die Idee aber wieder fallengelassen.
Ministerin strampelte sich für Neuerung ab
"Gerade ist ein großer Schritt für mehr Sicherheit und für bessere Rahmenbedingungen in der aktiven Mobilität gelungen", postete Gewessler gestern auf Instagram, die sich sehr für die Veränderung eingesetzt hatte. "Besonders für das Radfahren und Zufußgehen ist es überfällig, die Verkehrsregeln ins 21. Jahrhundert zu holen. Und genau das machen wir mit der Novelle der StVO, die gerade im Nationalrat beschlossen wurde." Sie freue sich nun über mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und ein Mehr an Lebensqualität und Klimaschutz.