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Neue Reform gegen Kindesmissbrauch geht in Begutachtung
Die neue Reform beinhaltet zielgerichtete Prävention, härtere Strafen und einen neuen Rechtsbegriff.
"Kein Kind darf Opfer sexueller Gewalt werden", betonte Justizministerin Alma Zadić bereits bei der Präsentation des neuen Maßnahmenpakets der Bundesregierung gegen Kindesmissbrauch. Dieser Grundsatz war maßgeblich bei der Ausarbeitung des Maßnahmenpakets gegen Kindesmissbrauch, das nun in Begutachtung geht. Unter anderem soll es härtere Strafen für den Besitz von dargestelltem Kindesmissbrauch geben.
Höheres Strafausmaß
Künftig drohen bei Besitz von Kindermissbrauchsmaterial statt einem Jahr bis zu zwei Jahre Haft, sollte es sich dabei um unmündigen Minderjährige handeln, also Kinder unter 14 Jahren, gibt es bis zu drei Jahre Haft. Für die Herstellung oder das Anbieten einer Vielzahl solcher Darstellungen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Als "Vielzahl" gilt laut Regierung 30 Lichtbilder oder Videos.
Berufsverbote
Zusätzlich sieht das neue Gesetz Tätigkeitsverbote für bereits Verurteilte Täter vor. Diese dürfen somit nicht in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein. Bisher galt dies nur, wenn der Täter zum Tatbegehungszeitpunkt schon mit Kindern und/oder Jugendlichen gearbeitet hatte. Damit auch Arbeitgeber und Vereine, die Kinder oder Jugendliche betreuen, informiert werden, ob von Mitarbeitern potenzielle Gefahr ausgeht, prüft das Justizministerium zusätzlich eine Verständigungspflicht.
Prävention und Nachbetreuung
Eine Kinderschutzkampagne für zwei Millionen Euro ist in Planung, um Kinder darüber zu informieren, was ihre Rechte sind und an wen sie sich wenden können, falls diese verletzt werden. Zudem müssen alle Bundesschulen in Zukunft verpflichtende Kinderschutzkonzepte umsetzen. Ein "Gütesiegel für Kinderschutz" soll darüber hinaus Eltern zeigen, welche Einrichtungen ihre Kinder genügend schützen.
Die Türkis-Grüne-Regierung will auch die Stellen für psychosoziale Nachbetreuung um 3,5 Millionen Euro und die Familienberatungsstellen um drei Millionen Euro ausbauen. Des Weiteren will sie verurteilte Täter im und nach dem Strafvollzug gezielter therapieren.
Begriffsverbot
Auch der Begriff wird geändert, denn man ist der Meinung, dass der Begriff "Kinderpornografie" oftmals verharmlost wird. Deshalb wird dieser durch "Darstellung von Kindesmissbrauch" ersetzt. Im Gesetz wird der Begriff „bildlich sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial“ verwendet. Dieser neue Begriff orientiert sich stark am englischen "Child Sexual Abuse Material", der sich international durchgesetzt hat.