Politik

Neue Reform – das ändert sich im Maßnahmenvollzug

Die Bundesregierung hat sich über die lang diskutierte Reform des Maßnahmenvollzugs für gefährliche Straftäter geeinigt.

Heute Redaktion
Ziel der neuen Reform ist es, dass künftig weniger Menschen, vor allem junge, langfristig weggesperrt werden.
Ziel der neuen Reform ist es, dass künftig weniger Menschen, vor allem junge, langfristig weggesperrt werden.
Daniel Scharinger / picturedesk.com

Die Bundesregierung hat am Mittwoch, nach dem Ministerrat, die lang diskutierte Reform des Maßnahmenvollzugs präsentiert. Ziel dabei ist es, dass künftig weniger Menschen, vor allem junge, langfristig weggesperrt werden.

Beim Maßnahmenvollzug geht es darum, gefährliche Täter über ihre Strafe hinaus festzuhalten, er wurde aber immer öfter auch bei weniger schweren Straftaten verhängt. Bei solchen Delikten gilt künftig das Prinzip: Krankenhaus statt Gefängnis. Und für Jugendliche gibt es eigene dem Alter angepasste Bestimmungen.

Sonderregelung für Terroristen

Psychisch kranke Rechtsbrecherinnen und Rechtsbrecher können nur noch dann potenziell lebenslang in eine Anstalt eingewiesen werden, wenn das Anlassdelikt mit mehr als drei Jahren (bisher: ein Jahr) Freiheitsstrafe bedroht ist (bei Gefahr für sexuelle Integrität oder Leib und Leben schon ab einem Jahr). Eine Sonderregelung wird für Terroristen in der Rückfallstäterkategorie geschaffen. Hier reicht künftig eine Vortat aus, um sie weg sperren zu können.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) betonte nach dem Ministerrat, dass der Maßnahmenvollzug im Kern seit rund 50 Jahren praktisch unverändert sei. Österreich sei deshalb bereits zweimal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Derzeit sind etwa 1.400 Menschen im Maßnahmenvollzug untergebracht, die Zahl ist in den vergangenen zehn Jahren eklatant gestiegen, berichtet die APA.

Neue Begriffe

Wer etwa im Zuge eines psychotischen Schubs einen Gerichtsvollzieher oder einen Polizisten stößt oder eine Drohung ausspricht, soll nicht mehr unbedingt im Maßnahmenvollzug landen und potenziell lebenslang weggesperrt werden. Personen, deren Fremdgefährdung besser nach dem Unterbringungsgesetz behandelt werden kann, sollen nicht mehr vom Maßnahmenvollzug umfasst sein.

Darüber hinaus werden neue Begriffe geschaffen: Die derzeitigen "Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher" werden zu "Forensisch-therapeutischen Zentren". Die im Gesetz genannte "geistige oder seelische Abartigkeit höheren Grades" heißt künftig "schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung".

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    ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com