Wirtschaft

Neue EU-Regeln – das müssen Bahn-Reisende jetzt wissen

Eine neue EU-Regelung sorgt für Veränderungen bei der Rückerstattung von Ticketpreisen bei Verspätungen. Bei den ÖBB will man auf Kulanz bauen.

David Huemer
Die ÖBB baut trotz der neuen Regelung auf Kulanz.
Die ÖBB baut trotz der neuen Regelung auf Kulanz.
IMAGO/Manfred Segerer

Bisher konnten Zugreisende bei Verspätung ihrer Bahn Teile des Fahrpreises zurückverlangen. Kam der Zug um mehr als eine Stunde verspätet am Bahnhof an, konnten Passagiere bis zu 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen – bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden waren es sogar 50 Prozent. 

Doch damit ist nun Schluss. Ab dem heutigen Mittwoch tritt eine neue EU-Regelung in Kraft und sorgt für gravierende Änderungen beim Anspruch auf Entschädigungen. Während bisher der Grund für die Verspätung keine Rolle gespielt hat, müssen Bahnunternehmen künftig bei Verspätungen, die durch "außergewöhnliche Umstände" verursacht worden sind, nichts mehr bezahlen. 

Zu diesen "außergewöhnlichen Umständen zählen etwa extrem Witterung, Menschen auf den Gleisen, Kabeldiebstahl oder Notfälle im Zug. Diese Umstände liegen nicht im Einflussbereich der Unternehmen. Wie Maria-Theresia Röhsler von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte am Mittwoch im Ö1-Morgenjournal erklärte, müssen die Unternehmen künftig nachweisen, dass tatsächlich ein Ausnahmegrund vorliegt.

Anders gestaltet sich die Lage bei Streiks des Bahnpersonals. Diese liegen aus Sicht der EU weiterhin im Einflussbereich der Unternehmen. Außerdem kann das Unternehmen künftig die Unterbringung im Hotel auf höchstens drei Tage begrenzen. 

Unterschiedliche Auslegung bei ÖBB und Westbahn

Laut Pressesprecher Daniel Pinka will die ÖBB die neuen Regelungen kulant auslegen. So sollen Verspätungen durch Wetter-Extreme weiterhin rückerstattet werden. Bei Polizeieinsätzen oder Kabeldiebstählen schauen die Passagiere allerdings künftig durch die Finger.

Die Westbahn hingegen will weiterhin für alle Ausfälle entschädigen. Der Grund für eine Verspätung soll bei der Entschädigung keine Rolle spielen, erklärt das Unternehmen gegenüber dem "ORF".

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