Genuss
Neue EU-Regel verändert nun Aussehen der Sektflasche
Bislang war es Pflicht, dass Sektflaschen vom Korken bis zum Flaschenhals mit Aluminiumfolie bedeckt waren. Die neue Regelung ändert dies.
In der EU ist das Aussehen einer Sektflasche per Gesetz geschützt. Die so genannte "Schaumweinausstattung" besteht aus einem pilzförmigen Korken aus Kork oder einem anderen für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassenen Stoff mit Haltevorrichtung, gegebenenfalls mit einem Metallblättchen bedeckt. Der Korken ist ganz und der Flaschenhals ganz oder teilweise mit Folie verkleidet. Auch ein sonstiger geeigneter Verschluss (Schraubverschluss) ist zulässig, wenn es sich um Flaschen mit einem Nennvolumen bis zu 0,2 Litern handelt.
Im Sinne des Umweltschutzes
In Zukunft dürfen Schaumweine in Flaschen ohne Sektkapsel verkauft werden – also ohne die gefärbte Aluminiumfolie, die Korken und Flaschenhals bedeckt und vor dem Öffnen der Flasche entfernt werden muss. Grund dafür ist eine neue Regelung auf EU-Ebene. Denn: Sektkapseln bestehen aus Aluminiumfolie, somit entstehen infolge ihrer Herstellung in der EU enorme Mengen Müll. Der Verzicht auf die Sektkapsel und Aluminiumfolie soll zum Umweltschutz beitragen und höhere Gewinne ermöglichen. Ein Zwang ist die neue Regelung jedoch nicht. Sie befreit zwar von der Pflicht zu Sektkapsel-Verschlüssen, ein generelles Verbot drückt sie jedoch nicht aus.