"Es tut ihm unfassbar leid"
Neue Details zu totem Soldat: Schuss fiel im Wachzimmer
Nach dem tödlichen Vorfall in Spittal sitzt ein Rekrut in U-Haft. Er hatte sich in Widersprüche verwickelt, Mordverdacht! "Heute" kennt Hintergründe.
Die Ermittlungen laufen weiter auf Hochtouren, immer mehr Details dringen ans Licht: Wie "Heute" nun in Erfahrung bringen konnte, gibt es, obwohl die Tat mitten am Tag und unmittelbar nach dem regulären Dienstschluss um 15:45 Uhr passierte, keinen einzigen Augenzeugen zum Vorfall – außer dem Verdächtigen: Denn der tödliche Schuss löste sich hinter verschlossenen Türen im Wachzimmer der Türk-Kaserne. Die jungen Männer waren also alleine im Raum.
Offenbar hatte das Opfer Mustafa P. (21) sogenanntes AV (=Ausgangsverbot) und musste sich in regelmäßigen Abständen bei der Wache melden. So auch am Dienstag um 16 Uhr. Im Inneren der Räumlichkeiten des Wachlokals soll dann der junge Wachsoldat Lukas P. (20) mit seiner im Dienst stets geladenen Glock auf den jungen Kameraden geschossen haben.
Doch hier unterscheidet sich die Version des Verdächtigen deutlich von den Einschätzungen der Experten: "Der Schuss hat sich unabsichtlich gelöst", soll der junge Mann Beamten mitgeteilt haben. Die Waffe sei davor aus der Halterung am Oberschenkel "gefallen." Beides scheint laut Blitzgutachten nahezu unmöglich zu sein – "So, wie der Verdächtige es schildert, kann es nicht passiert sein", geht die Staatsanwaltschaft daher von einem vorsätzlichen Tötungsdelikt aus und ließ Lukas P. in U-Haft nehmen.
Videoaufnahmen vom Vorfall gibt es übrigens keine. Nur vom Außenbereich bei der Wache soll Bildmaterial vorhanden sein, Sichtungen laufen. Die beschlagnahmten Mobiltelefone beider beteiligten Soldaten sollen nun Aufschlüsse über ein mögliches Motiv geben. Angehörige des Opfers vermuten einen Streit zwischen beiden oder sogar rassistische Gehässigkeit gegen Gefreiten Mustafa P. – davon will der Verteidiger des mordverdächtigen 20-Jährigen nichts wissen.
"Meinem Mandanten tut das unfassbar leid. Es war ein Unfall, ein Versehen", so Anwalt Kurt Jelinek. Der Wachsoldat kannte das Opfer, ja – aber er habe ihn "voll gern" gehabt, so der Jurist, der nun versuchen will, den frisch verlobten Verdächtigen freizubekommen – denn für eine Tötungsabsicht fehle jegliches Motiv. Viel mehr soll es sich höchstens "um Fahrlässigkeit" gehandelt haben. Die Unschuldsvermutung gilt.