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Neue Details: So kam es zum Horror-Unfall mit 7 Toten
Ein 34-Jähriger verursachte letzte Woche betrunken und ohne Führerschein einen schweren Verkehrsunfall – sieben Menschen starben.
Sieben Menschen haben ihr Leben bei einem Verkehrsunfall am vergangenen Samstag in Thüringen (D) verloren. Unter den Todesopfern befinden sich fünf 19-Jährige, die in ihrem Wagen verbrannten. Neben den Teenagern im Mercedes starben der 60-jährige Fahrer des VW und ein Insasse des BMW. Nun gibt es neue Erkenntnisse, wie der Unfall ablief.
Laut der "Bild"-Zeitung soll der betrunkene 34-jährige Unfallfahrer, der zuerst für den Beifahrer gehalten wurde, den BMW privat geliehen haben und damit in der langgezogenen Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn abgekommen sein. Der Fahrer soll dann damit reagiert haben, dass er nach links gelenkt hatte, und geriet dadurch auf die Gegenfahrbahn, auf der er in den entgegenkommenden Mercedes raste. Das Fahrzeug ging in Flammen auf, fünf Teenager sind gestorben.
Brandursache des Mercedes unbekannt
Hinter dem Mercedes folgte ein 60-Jähriger mit seinem VW Caddy. Er konnte nicht mehr bremsen und krachte in der Folge in den Mercedes, auch der VW fing Feuer und der Fahrer verstarb. Die 73-jährige Beifahrerin konnte sich aus dem Wrack retten und überlebte mit einem Rippenbruch, Nackenschmerzen und einer Brandverletzung an der Hand.
Weshalb der Mercedes sofort in Brand geriet, ist bisher nicht bekannt. Laut der "Bild" fing der VW Feuer, da der Tank abgerissen wurde und sich das Benzin entzündete. Der Unfallverursacher, der ohne Führerschein unterwegs war, schwebt noch immer in Lebensgefahr. Sein 45-jähriger Beifahrer überlebte den Crash. Ein 44-Jähriger in dem BMW starb.
Den Besitzer des geliehenen BMW könnte eine Strafe erwarten. "Derjenige, der ein Fahrzeug verleiht, kann sich strafbar machen, wenn er sich nicht vergewissert, dass derjenige auch eine Fahrerlaubnis besitzt, an den das Fahrzeug verliehen wird", sagt der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegenüber der "Bild". Es müsse nun geprüft werden, ob ein "Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis" vorliege.