Coronavirus
Neue Corona-Regeln – das gilt ab 1. August in Österreich
Die Bundesregierung hat den Variantenmanagementplan vorgelegt, der den weiteren Weg Österreichs durch die Pandemie in vier Szenarien zeichnet.
Für die nächsten Monate setzt die Regierung auf die Kombination aus Auffrischungsimpfungen und dem verstärkten Einsatz von COVID-19-Medikamenten. Damit können Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf wirksam geschützt werden. Die Absonderung Infizierter wird ab 1. August durch eine Verkehrsbeschränkung von zehn Tagen ersetzt: Infizierte ohne Symptome dürfen das Haus verlassen, sofern sie durchgehend FFP2-Maske tragen.
Mit der Verbreitung der Omikron-Variante können nun auch die Maßnahmen im Rahmen des Pandemiemanagements neu justiert werden. Die Variante ist hochansteckend, verursacht aber wesentlich mildere Verläufe. Nur rund die Hälfte der Patient:innen, die derzeit mit COVID-19 im Krankenhaus sind, haben die Corona-Erkrankung als Hauptdiagnose.
Gleichzeitig stehen seit einigen Monaten erstmals wirksame COVID-19-Medikamente zur Verfügung. Werden sie nach einem positiven Test rasch eingenommen, senken sie das Risiko eines schweren Verlaufs um bis zu 90 Prozent. Die Kombination von COVID-19-Therapeutika und Impfung ermöglicht einen wirksamen Schutz vor allem von Risikogruppen.
Wer krank ist, bleibt zu Hause
Diese Situation erlaubt die Absonderung von Infizierten durch eine Verkehrsbeschränkung zu ersetzen. Das bedeutet:
➤ Wer krank ist, bleibt zu Hause. Der Krankenstand erfolgt wie bei jeder anderen Erkrankung.
➤ Infizierte ohne Symptome können die eigene Wohnung verlassen und auch arbeiten gehen. Sie müssen dabei durchgehend eine FFP2-Maske tragen. (Ausnahme: im Freien bei einem Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen.)
Die Verkehrsbeschränkung dauert zehn Tage. Nach fünf Tagen ist ein Freitesten mittels PCR-Test möglich.
Für die weitere Entwicklung hat die Bundesregierung am Dienstag den Variantenmanagementplan präsentiert. Er sieht passende Maßnahmen unter anderem bei Tests, Impfen und Therapien für vier Szenarien der weiteren Entwicklung der Pandemie vor. Die Szenarien reichen vom Idealfall, bei dem COVID-19 einer normalen Atemwegserkrankung ähnelt, bis zum Worst-Case, bei dem die Zahl schwerer Erkrankungen und Todesfälle ansteigt.
Der Plan sieht für jedes Szenario Maßnahmen unter anderem bei Tests, beim Impfen und bei Therapien vor. Zudem sind eine Reihe von Regierungsvorhaben für das Management der Pandemie enthalten. Der Variantenmanagementplan soll am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden.
Variantenmanagementplan: Maßnahmen für vier Szenarien
Vier Szenarien hat die Bundesregierung dem Variantenmanagementplan (VMP) zugrunde gelegt, der am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden soll. Sie reichen vom Idealfall, bei dem COVID-19 einer normalen Atemwegserkrankung ähnelt, bis zum Worst-Case, bei dem die Zahl schwerer Erkrankungen und Todesfälle ansteigt.
Der Plan sieht für jedes Szenario passende Strategie-Maßnahmen unter anderem bei Tests, beim Impfen und bei Therapien vor. So sind im günstigsten Szenario Tests nur mehr zur Diagnose vorgesehen; Maskenpflicht oder Beschränkungen durch G-Regeln gibt es dann keine. Im ungünstigsten Fall werden Maskenpflicht, Beschränkungen für Veranstaltungen oder Nachtgastronomie bis hin zu nächtlichen Ausgangssperren nötig. Vorgesehen ist dann auch eine Ausweitung der bevölkerungsweiten Testungen.
Das Vorgehen bei verschiedenen Szenarien ist in dem Strategiepapier auch für die Bereiche Schule, Arbeit, Kultur, Sport, Strafvollzug und Reisen beschrieben. Ziel ist es, möglichst einheitliche und auch einfach verständliche Maßnahmen in allen Bereichen umzusetzen und gleichzeitig Einschränkungen möglichst zu vermeiden. Es gibt keine fixe Festlegung auf eines der Szenarien - auch Mischvarianten sind möglich.
Dutzende Vorhaben in Umsetzung
Der Variantenmanagementplan (VMP) enthält Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Surveillance, Nicht-pharmazeutische Interventionen (Maskenpflicht, Abstand, …), Testen, Contact-Tracing, Impfen, Therapien, Long COVID und psychosoziale Gesundheit. Neben bereits laufenden Projekten enthält der VMP eine Reihe zusätzlicher Vorhaben. Dazu gehören unter anderem:
➤ konsolidierter COVID-19-Variantenbericht durch ein eigenes Knowledgement Management Center bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
➤ Impfkampagne mit Schwerpunkt auf Face-to-Face-Kommunikation, Erinnerungsschreiben zur Auffrischung per Post an jede:n bereits einmal Geimpfte:n
➤ Push-Notifications über Grüne-Pass-App für wichtige Informationen
➤ niederschwelliger Zugang zu COVID-19-Therapeutika, präventive Information von Risikopatient:innen zu Therapiemöglichkeiten
➤ Ausbau der Versorgung von Long COVID-Patient:innen: Primärversorgung, sekundäre Assessments, Reha-Einrichtungen
➤ breite Information und Weiterbildung für Ärzt:innen zu COVID-19-Therapien und zu Long COVID
➤ COVID-19-Register: Gewährleistung der Einmeldungen aller Bundesländer für eine bessere Datengrundlage für ein evidenzbasiertes Pandemiemanagement
➤ Ausbau und Weiterentwicklung des Elektronischen Meldesystems (Projekt EMS 2.0)
Impfung und Medikamente schützen Menschen mit erhöhtem Risiko
In der aktuellen Situation setzt die Bundesregierung auf den Schutz von Risikogruppen durch die Kombination von Impfung und COVID-19-Medikamenten. Die hochansteckende Omikron-Variante mit einem überwiegend mildem Verlauf ermöglicht es gleichzeitig, die Absonderung Infizierter durch eine zehntägige Verkehrsbeschränkung zu ersetzen.
Die Auffrischungsimpfung wird vom Nationalen Impfgremium derzeit für Menschen ab 65 Jahren und Menschen mit Vorerkrankungen empfohlen. Sie senkt auch das Risiko von Langzeitfolgen (Long COVID) deutlich.
Deutlich ausweiten will die Bundesregierung den Einsatz von COVID-19-Medikamenten. Sie stehen erst seit einigen Monaten zur Verfügung und müssen rasch nach einem positiven Testergebnis eingenommen werden. Ein Antigentest reicht bereits als Indikation für eine Einnahme. 480.000 Packungen sind von Österreich bereits bestellt worden. Davon wurden aber erst 5 Prozent an Risikopatient:innen abgegeben, der Großteil in Krankenhäusern.
Verbesserte Information von Patienten
Nachholbedarf gibt es vor allem im niedergelassenen Bereich. Die Bundesländer verfolgen hier unterschiedliche Strategien, um Patient:innen zu informieren. Im Gespräch mit den Landeshauptleuten am Montag haben alle Länder zugesagt, den Prozess zwischen Testergebnis und Erhalt der Medikamente weiter zu beschleunigen. Zusätzlich werden Patient:innen noch besser über die Bezugsmöglichkeiten in den Bundesländer informiert.
Mit der Österreichischen Ärztekammer führt die Bundesregierung ebenfalls bereits Gespräche über eine verbesserte Information von Patient:innen. Vereinbart wurde bereits eine intensive Information niedergelassener Ärzt:innen.
Mit den Bundesländern steht das Gesundheitsministerium in Kontakt, damit jedes positive Testergebnis eines PCR-Tests künftig einen Hinweis auf COVID-19-Medikamente enthält.
COVID-19-Register erlaubt verbesserte Steuerung
Bereits seit Mai ist das COVID-19-Register in Betrieb: Diese Datenbank enthält pseudonymisierte Daten aller Patient:innen mit einer COVID-Infektion in Krankenhäusern. Sie gibt unter anderem Aufschluss über die Zahl der Patient:innen mit COVID als Hauptdiagnose, die Dauer des Spitalsaufenthalts, die Wirksamkeit der Impfungen und ähnliches mehr. Derzeit melden acht Bundesländer regelmäßig ihre Daten ein oder sind in der direkten Vorbereitung dazu. Vom großen Wiener Gesundheitsverbund liegen keine Daten vor.
Die Bundesregierung mahnte bei den Landeshauptleuten am Montag daher die vollständige Einmeldung der Daten ein, um künftig eine noch bessere Grundlage für den Schutz von Risikogruppen zu erhalten.
Verkehrsbeschränkung statt Absonderung
Unter den aktuellen Voraussetzungen ist nach Ansicht der Bundesregierung eine zehntägige Verkehrsbeschränkung für Infizierte anstelle der bisherigen Absonderung verhältnismäßig und aufgrund der Viruseigenschaften von Omikron ausreichend.
Die hohen Ansteckungszahlen machen Contact-Tracing als Mittel zur Bekämpfung der Pandemie kaum mehr möglich und sinnvoll. Einerseits sind Behörden in den Corona-Wellen stark überlastet. Andererseits ist das Virus so ansteckend, dass kaum nachzuvollziehen ist, wo eine Infektion erfolgt ist.
Die Omikron-Variante hat auch die Wahrnehmung der Pandemie in der Bevölkerung verändert: Absonderung wird angesichts des meist milden Verlaufs von vielen Menschen als unverhältnismäßig empfunden. Viele Menschen lassen sich gar nicht mehr testen oder nützen bei Symptomen nur mehr Antigen-Tests, um eine amtliche Absonderung zu vermeiden. Ein Indiz dafür ist die überproportional hohe Belastung des Abwassers bei nur moderat steigenden Infektionszahlen.
Verkehrsbeschränkung im Detail
Die Bundesregierung hat daher nach intensiver Diskussion beschlossen, Infizierte ab 1. August mit einer Verkehrsbeschränkung zu belegen statt wie bisher mit einer Absonderung von 5 Tagen (Wien: 10 Tage). Eine Verkehrsbeschränkung war bisher schon bei ungeimpften Kontaktpersonen von Infizierten üblich.
Die Neuregelung bedeutet:
➤ Kranke Personen gehen wie bei allen anderen Krankheiten in den Krankenstand.
➤ Infizierte ohne Symptome können die eigene Wohnung verlassen und auch arbeiten gehen. Sie müssen dabei durchgehend eine FFP2-Maske tragen. (Ausnahme: im Freien bei einem Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen.) Ein Besuch in der Gastronomie wird damit de facto unmöglich.
➤ Besuche in sogenannten vulnerablen Settings (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) sind nicht erlaubt.
➤ Arbeitgeber:innen sind angehalten, soweit möglich eine räumliche Trennung von Infizierten vorzunehmen oder Schutzvorrichtungen bereitzustellen.
➤ Gleichzeitig wird die Risikogruppenverordnung wieder in Kraft gesetzt: Menschen aus Risikogruppen können damit ins Homeoffice wechseln bzw. von der Arbeit freigestellt werden.
➤ Auch die telefonische Krankschreibung wird wieder eingeführt. Wer sich krank fühlt, erhält mit einem Telefonat beim Hausarzt bzw. bei der Hausärztin seine Krankschreibung.
Die Verkehrsbeschränkung gilt automatisch per Verordnung mit jedem positiven Antigen- und PCR-Test. Es wird kein individueller Bescheid mehr ausgestellt. Nach fünf Tagen ist ein Freitesten aus der Verkehrsbeschränkung möglich.