Wien

Neue Bauordnung: Gebäude brauchen in Wien nun Pickerl

In Wien wird eine neue Bauordnung beschlossen. Nicht nur Autos – auch Häuser müssen künftig zum Pickerl-Test. Ein Schwerpunkt ist auch Klimaschutz!

Wien Heute
Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál (SP) präsentiert neue Bauordnung: Begrünung und Klimaschutz ist ein Schwerpunkt. Auch einen Platz zum Garteln muss es geben.
Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál (SP) präsentiert neue Bauordnung: Begrünung und Klimaschutz ist ein Schwerpunkt. Auch einen Platz zum Garteln muss es geben.
PID/Martin Votava

Schon seit 2022 wurde daran gefeilt, nun ist sie fertig: Gemeinsam mit Experten wurde eine neue Baurechts-Novelle ausgearbeitet. Der Gesetzesentwurf soll am 10. Oktober 2023 in der Sitzung der Wiener Landesregierung präsentiert und dann am 23. November 2023 im Wiener Landtag beschlossen werden. Ein Großteil der neuen Verordnung könnte plangemäß am Tag der Kundmachung – also noch heuer – in Kraft treten. 

"Mit dem Gesetzesentwurf zur Bauordnungsnovelle setzt die Stadt Wien völlig neue Maßstäbe für das nachhaltige und leistbare Wohnen der Zukunft. Nachhaltige Energieversorgung, Entsiegelung, Mobilität aber auch die Themen des Altbautenschutzes und der Kurzzeitvermietungen sind die großen Stellschrauben an denen wir uns beim Wiener Weg der lebenswertesten Stadt orientieren!", so Wohnbaustadträtin und Vizebürgermeisterin Kathrin Gáal (SP) zu "Heute". Das sind die wesentlichen Änderungen:

1
Pickerl für Gebäude

Im Sinne eines regelmäßigen Gebäudechecks soll das 2014 eingeführte "Bauwerksbuch" auf alle Bestandsgebäude erweitert werden. Darin sind unter anderem Prüfungsintervalle und -ergebnisse einzutragen. Außerdem ist ein Verzeichnis der Baugebrechen mit einem Plan zur Gebrechensbehebung zu führen.

2
Strengere Regelungen für Altbauten

Erst im Jahr 2018 wurde der Erhalt von Altbauten aus Gründer- und Zwischenkriegszeit in Wien gestärkt. Ein Abbruch von Altbauten wurde erschwert. Ein Schlupfloch soll geschlossen werden: Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist derzeit ein Abriss zu ermöglichen, wenn eine Erhaltung des Gebäudes "wirtschaftlich unzumutbar" ist. Mit der Baurechts-Novelle sollen derartige Fälle möglichst unterbunden werden.

3
Kein Neubau ohne Abriss-Bewilligung

In der Praxis werden in Wien derzeit Neubaubewilligungen ausgegeben, obwohl auf dem Bauplatz Gebäude stehen, für die noch kein Abbruch bewilligt wurde. Rechtlich ist das derzeit möglich. Künftig soll sich das ändern und Neubaubewilligungen dürfen nur dann erteilt werden, wenn der bewilligungspflichtige Abbruch eines schützenswerten Gebäudes bewilligt ist.

4
Strengere AirBNB-Regelung

Kurzzeitvermietungen von Wohnungen über Online-Portale wird nicht pauschal verboten – aber noch einmal erschwert. Die Regeln für die Kurzzeitvermietung gelten bisher nur in Wohnzohnen, sollen in Zukunft nun in ganz Wien auch außerhalb von Wohnzonen gelten. Eine Vermietung von 90 Tagen pro Jahr ist maximal erlaubt. 

5
E-Tankstellen in Garagen

Beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen ist schon jetzt verpflichtend eine Leerverrohrung vorgesehen, die das spätere Nachrüsten von E-Ladestellen ermöglicht. Künftig ist für jeden 10. Stellplatz ein Ladepunkt zu errichten. Anstelle einer einheitlichen Stellplatzverpflichtung für ganz Wien soll eine differenzierte Lösung treten.

6
"Premium Parkplatz" für Lastenräder

Bereits heute sind bei der Schaffung von Wohnungen auch Fahrradabstellplätze einzurichten. Mit der Bauordnungsnovelle soll deren qualitative Ausgestaltung weiter geschärft werden. Gefordert sind einfach nutzbare Abstellvorrichtungen (statt beispielsweise Hängesysteme), Abstellplätze für Spezialfahrräder wie z.B. Lastenräder und Lademöglichkeiten und für E-Bikes.

7
Klimaschutz am Bau

Die im Wiener Gemeinderat beschlossene "Smart Klima City Strategie Wien" verfolgt das Ziel bis 2040 gänzlich aus der fossilen Wärmeversorgung auszusteigen. Nun kommt die Pflicht zum Einsatz hoecheffizienter alternativer System bei Sanierungen und Änderungen an gebäudetechnischen Systemen. Dekarbonisierungsmaßnahmen sollen wesentlich erleichtert werden. Es soll mehr Photovoltaik-Anlagen geben, die Bewilligungspflicht wird erleichtert. 

8
Grünraum statt Asphalt

Hürden bei der Fassaden- und Dachbegrünung werden abgebaut. Bei Parkplätzen im Freien soll künftig für jeden fünften Stellplatz ein Baum gepflanzt werden müssen. Statt einem Baum pro 250 Quadratmeter Gartenfläche, ist künftig ein Baum pro 200 Quadratmeter zu pflanzen. 40 Prozent einer Baufläche dürfen nicht unterirdisch versiegelt werden. Es muss Platz zum Garteln geben. 

An dem Gesetzesentwurf wurde schon seit 2022 gearbeitet, 163 Experten, Interessensverbände und andere Stellen haben ihre Stellungnahmen zu der geplanten Novelle eingebracht, ausgearbeitet wurde diese in Wien von der MA64. 

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