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Neue Regeln für Balkan-Reisende verzögern sich

Mit der Maskenpflicht hätten auch die neuen Regeln für Einreisen aus Risikogebieten in Kraft treten sollen, doch die Verordnung verzögert sich.

Heute Redaktion
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Die Grenzkontrollen werden verschärft.
Die Grenzkontrollen werden verschärft.
picturedesk.com

Zeitgleich mit der Maskenpflicht hätten am Freitag auch die neue Regeln für Einschränkungen bei Einreisen aus Corona-Risikogebieten gültig werden sollen. Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, verzögert sich die Verordnung aber. Grund dafür sei ein "eingehende rechtliche Prüfung".

Rechtsgültigkeit wird geprüft

"Ziel ist es, eine ausgewogene Regelung zu finden, die sowohl der Pandemiebekämpfung dient, als auch allen verfassungsrechtlichen Grundsätzen entspricht", hieß es in einer schriftlichen Mitteilung des Ministeriums. Der Verordnungstext werde daher zunächst eingehend auf Rechtsgültigkeit geprüft.

Wann die Regelung nun in Kraft tritt, ist noch unklar. Erst am Mittwoch hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mehrere Bestimmungen zur Coronavirus-Bekämpfung gekippt, "Heute" berichtete.

Keine Wahlmöglichkeit

Die Regierung hat neu festgelegt, dass bei Einreisen aus Risikogebieten ein negativer Corona- bzw. PCR-Test vorgelegt werden muss. Diese Tests dürfen nur von zertifizierten Laboren ausgestellt werden, die von der Republik anerkannt werden. Zusätzlich müssen Balkan-Rückkehrer 14 Tage in Quarantäne. Weiters werden die Grenzkontrollen verschärft. Eine Wahlmöglichkeit zwischen Test oder Quarantäne soll es in Zukunft nicht mehr geben.

Eine 14-tägige Quarantäne wird laut den Regierungsplänen für alle Einreisenden aus Risikogebieten Pflicht, auch bei Vorlage eines negativen Tests. Österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie in Österreich wohnhafte Personen sollen aber die Möglichkeit bekommen, den Test innerhalb von 48 Stunden nach Einreise nachzuliefern.

Während sich die Einreiseregelungen verzögern, tritt die Verschärfung der Maskenpflicht ab Freitag in Kraft. Neben Supermärkten, Banken und Postfilialen, muss auch in Bäckereien, Spitälern, Pflegeheimen, Tankstellenshops und in der Kirche wieder der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.