Österreich
Neue Anzeige gegen Fußfessel-Träger
Die Staatsanwaltschaft Salzburg wird Ermittlungen gegen den rechtskräftig verurteilten Sexualstraftäter aus Salzburg aufnehmen, der am vergangenen Donnerstag die elektronische Fußfessel erhalten hat. Das mittlerweile 22-jährige Opfer hatte am 12. November eine Anzeige bei der Polizei wegen "beharrlicher Verfolgung, Nötigung und gefährlicher Drohung" eingebracht.
. Das mittlerweile 22-jährige Opfer hatte am 12. November eine Anzeige bei der Polizei wegen "beharrlicher Verfolgung, Nötigung und gefährlicher Drohung" eingebracht.
Die Anzeige liegt seit vergangenen Freitag bei der Staatsanwaltschaft. "Wir werden diesen Vorwürfen nachgehen und ein Ermittlungsverfahren einleiten", sagte Mediensprecherin Barbara Feichtinger. Das Landeskriminalamt Salzburg werde mit zweckdienlichen Erhebungen beauftragt, kündigte die Staatsanwältin an. Es würden in dem Verfahren auch Zeugen gehört. In der Anzeige hatte das Opfer gegenüber der Polizei erklärt, dass sie von dem Salzburger seit 2006 immer wieder verfolgt werde. Er habe sie auch mit dem Umbringen bedroht, sagte die 22-Jährige.
Gegenseite: Anzeige wegen Verleumdung
Der Verteidiger des Sexualstraftäters kündigte zwei Tage nach der vom Opfer eingebrachten Anzeige an, sein Mandant werde seinerseits die Frau anzeigen, und zwar wegen Verleumdung. "Er bestreitet vehement die neu erhobenen Vorwürfe", sagte Rechtsanwalt Franz Essl.
Der 51-Jährige hatte in den Jahren 2005 und 2006 die damals 15- bzw. 16-Jährige mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Er wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Für die unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten hat der Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober in letzter Instanz die elektronische Fußfessel bewilligt.
Justizanstaltschef: "Kein dringender Tatverdacht"
Obwohl die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Sexualstraftäter einleitet, darf der Mann seinen unbedingten Strafanteil vorerst weiterhin im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen. "Im Moment gibt es für mich keine Anhaltspunkte, dass ich die elektronische Fußfessel widerrufen sollte. Derzeit liegt kein dringender Tatverdacht vor", erklärte der Leiter der Justizanstalt Salzburg, Oberst Dietmar Knebel.
Für einen Widerruf müsse eine Verfehlung der Person vorliegen oder eine Grundvoraussetzung für die elektronische Fußfessel wegfallen, wie zum Beispiel der Arbeitsplatz. Ein Ermittlungsverfahren alleine sei für einen Widerruf nicht ausreichend, es gelte die Unschuldsvermutung, sagte Knebel. In der Phase des elektronisch überwachten Hausarrestes sei es bisher auch nicht zu Unregelmäßigkeiten gekommen.