Klage gegen die Stadt Wien
Neue Airbnb-Regeln – Vermieter ziehen jetzt vor Gericht
Seit 1. Juli gelten in Wien strengere Regeln für Kurzzeitvermietungen. Eine Gruppe von 50 Wohnungseigentümern hat Verfassungsklagen eingereicht.
Seit 1. Juli gelten für Kurzzeitvermietungen, beispielsweise über Plattformen wie Airbnb, strengere Regeln in Wien. Wohnungen dürfen demnach nur noch 90 Tage im Jahr vermietet werden. Eine Gruppe von 50 Wohnungseigentümer ist gar nicht begeistert von der neuen Regelung – und will dagegen nun klagen.
Die Initiative Wiener Apartmentvermieter hat zwei Verfassungsklagen beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, wie ORF Wien berichtet. Sie behauptet, dass das Land Wien kompetenzwidrig gehandelt hätte und nicht die Befugnis hat, strengere Regeln zu erlassen.
Kritik: Neue Regeln erschweren Kurzzeitvermietungen
Beide Klagen der Wohnungseigentümer richten sich gegen die Beschränkung der Mietdauer auf 90 Tage pro Jahr. Die Regeln galten bisher bereits für Wohnzonen, also vor allem in den Bezirken innerhalb des Gürtels. Nun gelten sie aber auch für alle anderen Bereiche in der Stadt und wer eine längere Vermietung anbieten möchte, braucht eine Ausnahmegenehmigung.
"Die Genehmigung setzt, neben anderen Erfordernissen, die Unterschrift sämtlicher (Mit-)Eigentümer voraus, auch wenn diese bereits ihre Zustimmung zur kurzfristigen Vermietung zu Beherbergungszwecken im Wohnungseigentumsvertrag erteilt haben. Das Verfahren wird dadurch erheblich erschwert", kritisiert der Martin Trapichler, der Anwalt der Initiative.
Eigentümer befürchten finanzielle Nachteile
Die Initiative kritisiert auch, dass die neuen Regeln ihren Nebenverdienst und somit ihre finanzielle Situation stark einschränken würden, da sie viele kleine Wohnungen mit nur rund 15 Quadratmeter anbieten würden.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Eine Gruppe von 50 Wohnungseigentümern in Wien hat Klage gegen die neuen strengeren Regeln für Kurzzeitvermietungen eingereicht, die seit dem 1.Juli gelten
- Sie behaupten, dass das Land Wien kompetenzwidrig gehandelt habe und nicht die Befugnis hat, strengere Regeln zu erlassen
- Die Wohnungseigentümer befürchten finanzielle Nachteile aufgrund der Beschränkung der Mietdauer auf 90 Tage pro Jahr und der erschwerten Genehmigungsverfahren