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Kurzzeitvermietung – hier machst du dich strafbar

Wohnraum soll nicht durch Kurzzeitvermietungen blockiert werden. Das ist die Idee hinter den Regeln. Nun gibt's weitere Einschränkungen für Vermieter.

Wien Heute
Kurzzeitvermietung – hier machst du dich strafbar
Wien verschärft die Regeln für Kurzzeit-Vermietungen.
Getty Images/iStockphoto

Verreisen und währenddessen die Wohnung in Wien vermieten? Für eine kurze Zeit - kein Thema. Doch die Wohnung dauerhaft auf Airbnb inserieren und dann ordentlich Geld verdienen, das geht jetzt nur noch mit Antrag. Schon über 300 Anträge wurden eingereicht, um Wohnraum in Wien länger als 90 Tage vermieten zu dürfen.

Neue Regeln und strengere Auflagen gelten ab Juli. Erste Verschärfungen hatte es bereits 2018 gegeben. Bisher galten nur Regeln für die Vermietung von Wohnungen in sogenannten Wohnzonen. "Ob sich Ihre Wohnung in einer Wohnzone befindet, erfahren Sie bei der Servicestelle Stadtentwicklung und im Auskunftssystem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan", so die Stadt. Jetzt heißt es auch für Vermieter außerhalb der Zonen: "Achtung!" Hält man die Regeln nicht ein, macht man sich strafbar.

Untervermietung für Gemeindewohnungen verboten

Auch ist und war die Untervermietung von Wohnraum von Mietern an Untermieter nicht ohne weiteres möglich - das geht meist nur mit Zustimmung des Vermieters, die Details sind in den Mietverträgen fixiert. Auch hier gilt: Vorsicht vor Vertragsbruch! Insbesondere gilt ein Verbot zur gewerblichen Untervermietung für gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften oder Gemeindewohnungen.

Verpflichtung zur Entrichtung der Ortstaxe

▶"Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Wohnungen auch außerhalb einer Wohnzone nur noch mit einer auf maximal fünf Jahre befristeten Ausnahmebewilligung gemäß § 129 Absatz 1a BO zur Kurzzeitvermietung angeboten werden", heißt es von Seiten der Stadt.

▶"Davon ausgenommen ist eine 90 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreitende vorübergehende kurzfristige Vermietung der Wohnung, für die eine Verpflichtung zur Entrichtung einer Ortstaxe besteht, ohne dauerhafte Aufgabe des Wohnsitzes. Dieses sogenannte "Home-Sharing" ist nach der BO weiterhin zulässig und bedarf keiner Ausnahmebewilligung", so die Stadt auf ihrer Webseite.

Dritter Bezirk hat die meisten Kurzzeitwohnungen im Angebot

Die Ortstaxenerhebung soll nun als Kontrollmaßnahme dienen. Das funktioniert so, dass die Taxe bei der Vermietung über Online-Portale abgeführt wird – und also nachvollziehbar ist. Parallel wird eine eigene Stelle zur Verfolgung von Kurzzeitvermietungen eingerichtet, die nicht bewilligt sind. Details dazu sollen demnächst präsentiert werden.

Die Top drei der Kurzzeitvermietungen sind der Bezirk Landstraße, Favoriten und Fünfhaus: Für den 3. Bezirk liegen über 37 Anträge vor, im 10. und 15. Bezirk gab es jeweils 35 und 33 Anträge.

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    Leserreporter

    Auf den Punkt gebracht

    • Ab Juli gelten in Wien neue Regeln für die Kurzzeitvermietung von Wohnraum, sowohl in als auch außerhalb der Wohnzonen
    • Vermieter, die länger als 90 Tage vermieten möchten, müssen einen Antrag stellen, von denen bereits über 300 eingereicht wurden
    • Die Zustimmung aller Wohnungseigentümer ist erforderlich, und die Ortstaxenerhebung dient als Kontrollmaßnahme
    • Der dritteBezirk ist besonders beliebt für Kurzzeitwohnungen, und eine eigene Stelle zur Verfolgung nicht bewilligter Vermietungen wird eingerichtet
    red
    Akt.