Österreich

Nehammer-Posting geteilt: Wiener soll 3.500 Euro zahlen 

Ein Klick mit bösen Folgen: Walter J. teilte ein unschönes Facebook-Posting über Katharina Nehammer – nun soll er 3.500 Euro Strafe zahlen.

Christine Ziechert
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Walter J. (61) teilte ein Facebook-Posting über die Frau des Innenministers, Katharina Nehammer.
Walter J. (61) teilte ein Facebook-Posting über die Frau des Innenministers, Katharina Nehammer.
Sabine Hertel

Ein Facebook-Posting, das Walter J. (61) heuer am 21. Februar geteilt hatte, bringt den 61-Jährigen aus Wien-Favoriten nun schwer in die Bredouille: "Nehammers Gattin arbeitet im Hygiene Austria FFP2 Unternehmen vom Gatten der Sekretärin des Kurz. Uiii da wird Kohle geschefflt und das brave Volk glaubt es war für d' Gsundheit", lautete der Inhalt des Postings.

Das Posting hatte ein Kärntner verfasst – er stand wegen übler Nachrede bereits heuer im April vor dem Landesgericht Klagenfurt und muss 3.500 Euro Entschädigung an Katharina Nehammer sowie Verfahrens- und Pauschalkosten in Höhe von 1.196,60 Euro bzw. 150 Euro zahlen. 

Das Teilen dieses Postings brachte Walter J. in die Bredouille.
Das Teilen dieses Postings brachte Walter J. in die Bredouille.
Sabine Hertel

Walter J. teilte dieses Posting – ebenso wie über 1.000 weitere Facebook-User aus ganz Österreich. Dieser Tage flatterte nun hunderten davon brisante Post von Rechtsanwalt Michael Rami ins Haus – im Auftrag der Ehefrau von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). Die 38-Jährige wirft den Posting-Teilern üble Nachrede vor. Denn Katharina Nehammer arbeitet nicht für Hygiene Austria, sondern für die PR-Agentur Schütze, die wiederum die Pressearbeit für Hygiene Austria erledigt. Laut einer früheren Aussage des Geschäftsführers der Agentur war Nehammer allerdings nicht mit diesen Agenden betraut.   

Nehammer bot außergerichtliche Einigung an

Die Ehefrau des Innenministers bietet nun allen Angeschriebenen eine außergerichtliche Einigung an: Die Betroffenen sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und binnen vier Wochen 3.500 Euro Entschädigung zahlen. Zudem ist das Anwalts-Honorar in Höhe von 942,84 Euro fällig. "Meine Mandantin möchte Ihnen aber vorerst die Gelegenheit geben, die Sache ohne Gerichtsverfahren aus der Welt zu schaffen, weil damit nur weitere, ganz erheblich Prozesskosten (Rechtsanwaltskosten, Gerichtsgebühren, gerichtliche Pauschalkosten) verbunden wären, die ebenfalls von Ihnen zu tragen wären", heißt es in dem Schreiben.

Brief von Rechtsanwalt Michael Rami
Brief von Rechtsanwalt Michael Rami
Sabine Hertel

Für Posting-Teiler Walter J. kommt dies einer Erpressung gleich: "Ich kann die rund 4.500 Euro einfach nicht bezahlen, das ist existenzbedrohend für mich. Ich bin in Pension und weiß nicht, woher ich das Geld nehmen soll. Aber einen Prozess kann ich mir auch nicht leisten", meint er verzweifelt zu "Heute".

"4.500 Euro Strafe – das finde ich einfach ungerecht!" - Walter J. 

Der 61-Jährige findet die Strafe unverhältnismäßig hoch: "Vor kurzem gab es einen ähnlichen Fall wegen eines geteilten Postings über einen Polizisten. Hier mussten die Angeklagten nur 100 Euro Strafe zahlen. Das finde ich als Denkzettel ok, und das hätte ich auch zähneknirschend bezahlt. Aber 4.500 Euro? Das finde ich einfach ungerecht!", so der Wiener. Der Pensionist hat sich nun für sein Verhalten bei Rechtsanwalt Rami entschuldigt ("Ich wollte niemanden beleidigen") und seine finanzielle Lage geschildert: "Ich hoffe, dass ich die Strafe nun nicht zahlen muss", erklärt Walter J.

Walter J. soll 3.500 Euro Entschädigung und 942,84 Euro Anwaltskosten zahlen.
Walter J. soll 3.500 Euro Entschädigung und 942,84 Euro Anwaltskosten zahlen.
Sabine Hertel

Auf Nachfrage heißt es seitens Michael Rami: "Es handelt sich um eine laufende Causa, zu der ich keine Auskunft geben kann. Wesentlich ist aber, dass Frau Nehammer Opfer von Hass im Netz wurde, nämlich durch die Veröffentlichung grob falscher Behauptungen in Sachen Hygiene Austria, die als üble Nachrede strafbar sind. Jeder, der diese Behauptungen weiterverbreitet hat, hat damit auch die üble Nachrede veröffentlicht und haftet sowohl strafrechtlich als auch medienrechtlich." Die Causa wird also vermutlich vor Gericht enden...