Österreich

Nazi-Tattoo im Gesicht: "War tuttenzu"

Ein Steirer wurde wegen Wiederbetätigung verurteilt. Sein tätowiertes Gesicht sprach Bände.

Sandra Kartik
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Einem 30-Jährigen wurde am Straflandesgericht in Graz der Prozess wegen Wiederbetätigung gemacht.
Einem 30-Jährigen wurde am Straflandesgericht in Graz der Prozess wegen Wiederbetätigung gemacht.
EPA

Ein 30-Jähriger, der bereits wegen schwerer Körperverletzung, Drohung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vorbestraft ist, musste sich Anfang der Woche wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung am Straflandesgericht Graz verantworten. Das Gesicht des Steirers spricht Bände: Er hatte sich ebendahin eine doppelte SS-Rune und die 88, ein rechtsextremer Code für "Heil Hitler", tätowieren lassen. "Ins Gesicht, wo sie jeder sieht“, betonte Staatsanwalt Christian Kroschl.

Der Angeklagte sei noch nicht dazugekommen, die Tattoos entfernen zu lassen, "weil er festgenommen wurde“, entgegnete sein Verteidiger. Der 30-Jährige behauptete beim Prozess: „Ich bin schuldig der Tätowierung, nicht aber der Wiederbetätigung.“

"88 ist meine Glückszahl"

Er versuchte dann auch wenig erfolgreich, seine Peckerl zu rechtfertigen: „Die 88 ist meine Glückszahl und die Rune ist ein Andenken an meinen Großvater.“ Und legte dann mit noch einer Ausrede für die Tätowierungen nach: „Ich war tuttenzu!“. Er habe über einen längeren Zeitraum Alkohol und Drogen konsumiert, so der Angeklagte.

Da er währenddessen auch vier Monate im Gefängnis saß, schien seine Aussage wenig glaubwürdig. Die Geschworenen verurteilten den Steirer zu 24 Monaten Haft und zum Widerruf von zwei bedingten Strafnachsichten aus Vorverurteilungen von 16 Monaten.

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