Wien

Nackte bei Schnarchen gefilmt? Date gipfelt vor Richter

Seine Geburtstagsparty endete für einen Iraker in den Armen einer jüngeren Frau. Den Höhepunkt sollte der Fall aber erst gestern am Landl finden.

Clemens Pilz
Verteidiger Andreas Reichenbach mit seinem Mandanten
Verteidiger Andreas Reichenbach mit seinem Mandanten
Denise Auer

In der arabischen Community um ein Café in der Wiener Josefstadt wird viel getratscht. Was wahr ist und was ausgeschmückt wurde, was missverstanden und was falsch weitererzählt wurde, das weiß am Ende niemand so genau. Fest steht: Im September 2021 verließ der 36-jährige Angeklagte mit einer Bekanntschaft das Lokal und ließ die Feier in der Horizontalen ausklingen. Über das Nachspiel gehen die Meinungen auseinander.

Laut Anklage filmte der Iraker die nackten Brüste sowie den Intimbereich des schlafenden Opfers und zeigte die "Trophäe" später stolz herum. Als die Spatzen die Existenz des Videos von den Dächern pfiffen, habe er der Frau das Video gezeigt und sie auch noch erpresst: Sie müsse erneut mit ihm schlafen, sonst würde er die Nacktbilder ihrer Familie zeigen.

"Wollte nur ihr Schnarchen aufnehmen"

Der von Rechtsanwalt Andreas Reichenbach vertretene Friseur stritt diesen Vorwurf ab. Er gab zwar zu, die Dame gefilmt zu haben, aber sie sei nicht nackt gewesen: "Ich wollte nur ihr Schnarchen aufnehmen und es ihr später zeigen", beteuerte er.

Zeugen, die das Video gesehen haben wollten, widersprachen sich. Das Corpus Delicti hätte Klarheit bringen können, es fehlte allerdings. Denn die Polizei beschlagnahmte das iPhone des Angeklagten erst Monate nach dem Vorfall und fand keine Spur des Clips auf dem Gerät.

Beweislast nicht ausreichend

Für Verteidiger Andreas Reichenbach zu viele Fragezeichen – er ersuchte in seinem Schlussplädoyer um Freispruch für seinen Mandanten. Nach fünfminütiger Beratung entschied das Gericht: Freispruch, aber im Zweifel. "Das heißt nicht, dass es nicht so passiert ist", stellte die Vorsitzende klar, "sondern nur, dass die Beweislast nicht für eine Verurteilung reicht."

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