Wien

Nachträgliche Mitteilung im Verfahren Hassan Mousa

Gemäß §10 MedienG hat Dr. Hassan Mousa Anspruch auf nachträgliche Mitteilung über den Ausgang seines Strafverfahrens.

Heute Redaktion
Freispruch für Dr. Hassan Mousa
Freispruch für Dr. Hassan Mousa
Bild: iStock

Mit einem Freispruch endete am 10.05.2023 das Strafverfahren gegen Dr. Hassan Mousa und andere Angeklagte wegen angeblichem Fördermissbrauch, schwerem gewerbsmäßigem Betrug, Untreue und Kridadelikten im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kindergartenvereins mit einem Freispruch für sämtliche Angeklagte. Nun endete das seit Dezember 2019 geführte Hauptverfahren und nach 56 Verhandlungstagen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Hassan Mousa (Archivfoto)
Hassan Mousa (Archivfoto)
apa/picturedesk

Bemerkenswert ist, dass der Freispruch selbst von der Staatsanwaltschaft gefordert wurde. Die Oberstaatsanwältin (Vertreterin der Zentralen Staatsanwaltschaft für die Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption – WKStA) führte in ihrem fünfundvierzigminütigen, sehr ausführlichen und sachlichen Plädoyer zum Schluss des Verfahrens detailliert aus, weshalb das Verfahren ergeben hat, dass Dr. Hassan Mousa nicht nur die ihm zur Last gelegten Taten nicht begangen hat, sondern, dass er auch noch von seinem eigenen Geld erhebliche Beträge in das Bildungsprojekt real investiert hatte. Es wurde von der Staatsanwaltschaft auch ins Treffen geführt, dass politische Motive hinter den Anzeigen und der medialen Berichterstattung offenkundig waren. Tatsächlich hatte diese vorverurteilende Berichterstattung letztlich großen Einfluss auf den Umgang mit dem Verfahren und dem Hauptbeschuldigten Dr. Hassan Mousa.

Bereits vor dem Freispruch am 10.05.2023 hatte die Stadt Wien, welche seit Beginn der Hauptverhandlung dem Verfahren als Geschädigte und Privatbeteiligte angeschlossen war, erklärt, dass sie nach erneuter, eingehender Prüfung der vorliegenden Unterlagen nun feststellen konnte, dass ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Verein und Dr. Hassan Mousa keinerlei Schaden entstanden ist. Aus diesem Grund zog die Stadt Wien bereits Ende März 2023 ihren Privatbeteiligtenanschluss mit der entsprechenden Erklärung zurück. Das Strafverfahren begann im April 2016 und wurde medial als skandalöser Förderungsmissbrauch und Betrug zulasten der Stadt Wien dargestellt. Die Stadt Wien kündigte umgehend die Fördervereinbarung fristlos, was den sofortigen Konkurs des Vereins und die Schließung sämtlicher Kindergartengruppen zur Folge hatte. Auch die im selben Haus betriebene Schule musste geschlossen werden. Hunderte Kindergartenbetreuungsplätze verschwanden über Nacht, Dutzende Arbeitnehmer verloren ihre Anstellung und das gesamte Bildungsprojekt wurde vernichtet. Der Kindergarten verfügte zuletzt über 18 Gruppen.

Die dauerhaft mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schule bestand aus einer Volksschule, einer neuen Mittelschule sowie einem Oberstufengymnasium mit insgesamt 12 Klassen.

Dr. Hassan Mousa verbrachte 20 Monate (!) in Untersuchungshaft und erlitt durch die Haft und das folgende Hauptverfahren schwere, bleibende gesundheitliche Schäden. Ferner wurde sein Vermögen für die gesamte Verfahrensdauer von über 7 Jahren beschlagnahmt, sodass er keinerlei Zugriff darauf mehr hatte und auf das Existenzminimum beschränkt war. Außerdem blieb das gesamte Vermögen einer Gesellschaft über 7 Jahre beschlagnahmt, wodurch auch dieser (unbeteiligten) Gesellschaft erhebliche finanzielle Nachteile entstanden.

Der nun ergangene, rechtskräftige Freispruch bringt für alle Angeklagten späte, aber umso wichtigere Gerechtigkeit.

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