Österreich

Nächstes Urteil gegen Uber in Taxi-Rechtsstreit

Der Gerichtsstreit zwischen dem Fahrdienst Uber und der Taxifunkzentrale 40100 ist um eine Facette reicher. Das Oberlandesgericht urteilte.

Heute Redaktion
Teilen
Uber steht in Wien weiter in der Kritik der Taxi-Vermittler.
Uber steht in Wien weiter in der Kritik der Taxi-Vermittler.
Bild: Reuters

Der Fahrtendienst Uber musste im April kurzzeitig den Betrieb in Wien einstellen. Grund war eine einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien. Die Taxi-Vermittlung "Taxi 40100" hatte geklagt, dass Uber permanent gegen die Wiener Taxi-Ordnung verstoßen würde. Laut Wiener Taxi- und Mietwagen-Betriebsordnung "darf die Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort (…) des Gewerbebetreibenden (…) erfolgen".

Zudem müssten Mietwagen "nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbebetreibenden" zurückkehren. Pro nachgewiesenem Verstoß wären damit bis zu 100.000 Euro Strafe fällig. Uber selbst stellte laut eigenen Angaben sein System um und setzte den Betrieb fort, doch der Gerichtsstreit ging weiter.

Was bedeutet das nun für Uber?

Am Montag bestätigte nun das Oberlandesgericht Wien die einstweilige Verfügung gegen Uber. Uber habe sich erstens für Verstöße vor österreichischen Gerichten zu verantworten, und nicht in den Niederlanden, dem europäischen Sitz des amerikanischen Unternehmens. Und zweitens: Uber-Fahrer müssen tatsächlich nach Beendigung jeder Fahrt in die Betriebsstätte zurückkehren. Das Oberlandesgericht hatte einen Einspruch von Uber abgelehnt.

Was bedeutet das nun für Uber? Da das Unternehmen im April schon nach dem Ersturteil sein System umgestellte habe, dürfte sich am aktuellen Betrieb nichts ändern. Gleichzeitig gibt sich aber die Taxi-Vermittlung kämpferisch. "Uber behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben, jedoch wurden vielfache Verstöße gegen die Einstweilige Verfügung bekannt, die bereits zu Strafanträgen beim Exekutionsgericht geführt haben", so Dieter Heine, zuständiger Partner bei Vavrovsky Heine Marth. Der Gerichtsstreit wird also weitergehen, Uber kann nun den Obersten Gerichtshof anrufen.

(red)