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Nachgeschärft – Die neuen Kroatien-Regeln im Detail

Kroatien hat seine Einreisebestimmungen verschärft. Für all jene, die aus EU-Ländern nach Kroatien einreisen, gelten nun neue Regeln. Die Details.

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Kroatien hat seine <a href="https://www.heute.at/s/achtung-kroatien-verschaerft-einreiseregeln-ploetzlich-100150342">Einreisebestimmungen</a> verschärft.
Kroatien hat seine Einreisebestimmungen verschärft.
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Wie bereits berichtet, hat Kroatien am Donnerstag ganz überraschend und ohne Vorankündigung seine Einreisebestimmungen verschärft – mit sofortiger Wirkung. Bislang war es Bürgern aus EU-Staaten und den Schengen-Ländern mit niedrigen Ansteckungsraten möglich, ohne Auflagen und Einschränkungen in das Land einzureisen. Das hat sich seit 1. Juli geändert. 

Die neuen Einreiseregeln im Überblick

Wie es bereits in vielen EU-Ländern der Fall ist, muss man nun auch bei der Einreise nach Kroatien das digitale Covid-Zertifikat der EU (den EU-weit gültigen Grünen Pass) vorzeigen. Jenes Zertifikat ist ein digitaler Nachweis dafür, dass man entweder gegen Covid-19 geimpft wurde, negativ auf Corona getestet wurde oder von einer Corona-Erkrankung genesen ist.

Laut Angaben des kroatischen Innenministeriums (https://mup.gov.hr), werden entsprechende Zertifikate (getestet, genesen, geimpft) auch weiterhin in Papierform akzeptiert. Dabei gilt es für Personen, die unmittelbar aus EU- und Schengen-Ländern nach Kroatien einreisen (unabhängig von der Staatsbürgerschaft) aber folgendes zu beachten:

Getestet

Als valider Nachweis für die Einreise gilt ein PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden). Dabei muss der Antigentest aber als von der EU-Kommission als anerkannt gelten. (Die entsprechende Liste der EU-Kommission HIER >>

Geimpft

Für bereits gegen das Coronavirus geimpfte Personen gilt es folgende Regelungen zu beachten. In Kroatien gelten sämtliche, in der EU zugelassene Impfstoffe als anerkannt. Auf der Website des kroatischen BMI werden dabei die Vakzine von Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson&Johnson angeführt. Außerdem werden auch Sinopharm und Sputnik V und anerkannt. 

Hinsichtlich der Gültigkeit dieser Vakzine gilt:

Eine Dosis notwendig: Der Nachweis über eine Impfung, von der nur eine Dosis benötigt wird (Johnsohn), gilt ab dem 14. Tag der Verabreichung des Vakzins

Zwei Dosen notwendig: Der Nachweis über eine Voll-Immunisierung (mit beiden Dosen geimpft) darf nicht älter als 210 Tage sein. 

Erstimpfung mit Pfizer, Moderna oder Sputnik V: Hat man die erste Dosis eines dieser Vakzine erhalten, so ist der entsprechende Nachweis ab dem 22. Tag des Erststichs gültig. Aber Achtung: Der Nachweis über die Erstimpfung ist lediglich bis zum 42. Tag nach Erststich gültig!

➤ Erstimpfung mit AstraZeneca: Hat man die erste Dosis des AstraZeneca-Impfstoffs erhalten, so ist der entsprechende Nachweis ab dem 22. Tag des Erststichs gültig. Im Falle von AstraZeneca ist der Nachweis bis zum 84. Tag nach Erststich gültig!

Genesen

Genesung: Auch Genesene können mit einem entsprechenden Nachweis nach Kroatien einreisen, wobei die Corona-Erkrankung nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf.

➤ Genesung + Impfung: Genesene, die auch schon immunisiert wurden, müssen einen entsprechenden Nachweis über eine überstandene Corona-Erkrankung und ein Impfzertifikat vorzeigen, wobei die Impfung innerhalb von sechs Monaten nach der Corona-Infektion erfolgt sein muss.

Test bei Einreise

Eine weitere Möglichkeit nach Kroatien einzureisen, bietet der Test vor Ort. Dabei muss gleich bei Ankunft in das Land entweder ein PCR- oder Antigen-Schnelltest durchgeführt werden – auf eigene Kosten. Achtung: In diesem Fall muss bis zum Vorliegen des negativen Ergebnisses eine Quarantäne angetreten werden. 

➤ Sofern ein entsprechender Corona-Test allerdings nicht durchgeführt wird, ist eine zehntägige Quarantäne anzutreten. 

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    ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com