Österreich

Herzloser Nachbar schüttet Wasser auf autistisches Kind

An Autismus leidender Sohn Leo* soll sich in der Gartenwohnung geborgen fühlen. Doch Vater und Sohn fühlen sich von Nachbarn schikaniert.

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Leo (9) in seinem kleinen Garten.
Leo (9) in seinem kleinen Garten.
privat

Vor 14 Tagen findet Robert M. (Name geändert) einen Zettel im Postkasten. Er soll "seinem Sohn Beruhigungsmittel geben, damit dieses laute, tierische Geheule ein Ende hat". Der Brief ist mit "Die Hausgemeinschaft" gezeichnet.

"Leo (Name geändert) ist Autist, er kommuniziert anders als andere Kinder – in Lauten", so der Vater zu "Heute". Nicht nur der Brief ist perfide, es gibt weitere Schikanen: Jedes Mal, wenn Leo zum Spielen in den Garten geht, wird er von einem Nachbarn aus einem oberen Stockwerk mit Wasser angeschüttet.

Nachbarn schicken Sozialarbeiter

Mittlerweile lässt der Vater den Neunjährigen kaum mehr in den Garten. "Ich muss ihn sogar beim Sprechen bremsen, ihm sagen, dass er ruhig sein muss", so Robert M. "Ist er laut, schicken mir die Nachbarn eine Sozialarbeiterin vorbei. Erst vor zehn Tagen war jemand bei uns, stellte aber fest, dass alles in Ordnung ist." 

Jetzt überlegt Robert M. rechtliche Schritte, er hat bereits die Hauseigentümerin kontaktiert. Einschätzung der Mietervereinigung: "Selbstverständlich darf ein Kind mit Autismus in keiner Form diskriminiert werden. Die Zeiten, in denen Kinder mit besonderen Bedürfnissen weggesperrt wurden, sind zum Glück vorbei. Generell ist typischer Kinderlärm von den Nachbarn zu dulden. Als unzulässig beurteilen die Gerichte jedoch ganztägigen Lärm – dem sollten Eltern nach Möglichkeit Einhalt gebieten", sagt Elke Hanel-Torsch, Wien-Chefin der Mietervereinigung.

Nachbar könnte bald ausziehen müssen

Der Fall von Leo schnüre einem das Herz zusammen, denn: Das Kind ist nur drei Wochen im Sommer und sonst nur jedes zweite Wochenende beim Vater – also vier Tage im Monat. Leo wohnt sonst bei der Mutter. Der Nachbar könnte bald die Koffer packen müssen: "Nachbarn, die ein im Garten spielendes Kind mit Wasser beschütten, sind nicht nur beschämend, sondern setzen auch einen Kündigungsgrund. Es handelt sich hierbei um sogenanntes unleidliches Verhalten", so Hanel-Torsch.

*Name geändert 

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