Österreich
Nachbar gab ihm Drogen-Limo, Rap-Fan erfror in Zelt
Der tragische Tod eines Teenagers war am Montag am Wiener Landl Thema. Ein 17-Jähriger starb am Spielplatz. Ein Nachbar hatte ihm Drogen überlassen.
"Es war ein riesiger Fehler, es tut mir so leid", sagte der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Kevin I. am Montag zur Richterin. Doch sein nachträgliches Bedauern macht den 17-Jährigen Nachwuchskicker Tugay Y. nicht mehr lebendig. Der starb am 12.12. 2020 nach einer Überdosis "Purple Drank", einem codeinhaltigen Mischgetränk, in der Kälte auf einem Spielplatz in Wien-Liesing – an Kreislaufzusammenbruch, einer Hirnschwellung und einer Vergiftung. Am Morgen nach der Drogenparty mit Freunden hatte der Körper des Jugendlichen nur noch 26 Grad – "Heute" berichtete. Ein weiterer Bursch erstickte beinahe an seinem eigenen Erbrochenen, überlebte nur knapp.
Der 30-jährige Familienvater – selbst früher drogenabhängig – hatte der Gruppe Jugendlichen zuvor mehrere Flaschen von mit Limonade und Red Bull versetztem Substitutionsmittel überlassen. "Auf Youtube" hatten die Jugendlichen durch deutsche Rapper von der Szenedroge "Codein" gehört, wollten sich am 11. Dezember 2020 unbedingt damit zudröhnen.
Drogen bei Chef entdeckt
Ein beim Unternehmer angestellter 20-Jähriger, der selbst ebenfalls als Angeklagter vor Gericht musste, hatte Wochen vor dem Vorfall beim "Stierln" im Rucksack des Chefs die Drogen-Fläschchen entdeckte und davon seinen Freunden erzählt. An jenem Abend sollen die halbwüchsigen Rap-Fans gemeinsam den deutlich älteren Nachbar stundenlang belagert haben, Steine an sein Fenster geworfen, angeblich sogar eine Schreckschusswaffe gezückt und ihn zur Herausgabe der Drogen gedrängt haben.
24 Monate teilbedingte Haft
"Ich hatte plötzlich Angst wegen der silbernen Waffe, kenne das noch von Simmering", versuchte der 30-Jährige sich vor der Richterin zu erklären. Dann kämpfte er mit den Tränen. "Ich hätte die Suchtmittel nicht hergeben sollen. Nun kann ich nicht mehr schlafen – der war doch noch ein kleiner Bua." Die Angehörigen der Opfer waren im gesteckt vollen Gerichtssaal, vernahmen den Urteilsspruch: Zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt für den 30-Jährigen. Sechs Monate bedingte Haft für den 20-Jährigen wegen falscher Zeugenaussage, jeweils nicht rechtskräftig.