Österreich-News
Nach Mega-Protest sind diese neuen Corona-Regeln fix
35.000 Stellungnahmen hat die Novelle zu den Corona-Gesetzen ausgelöst, ein Rekord. Jetzt kommt sie trotzdem, mit Änderungen, wie "Heute" zeigt.
Im Gesundheitsausschuss wurde noch in der Nacht von ÖVP und Grünen die umstrittene Corona-Novelle des Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetzes beschlossen. Zur ursprünglichen Fassung gingen über 35.000 Stellungnahmen im Parlament ein, riesig war der Protest gegen die geplanten Maßnahmen wie verpflichtende Tests statt FFP2-Masken-Alternative für Lehrer und Beamte ("Keine Maske mehr! Wer jetzt zwingend zum Test muss").
Aber auch neue Strafen sowie Kontrollmöglichkeiten im öffentlichen und privaten Bereich ("Neue Strafen: Schon 4 Leute gelten als "Veranstaltung") oder die Abriegelung von Orten ("Neue Corona-Regel verbietet das Verlassen von Orten") waren in der Novelle zu finden. Was davon nach der Änderung noch übrig ist? Relativ viel, wie der neue Entwurf zeigt. Im Antrag ist etwa die Rede von der Regelung von Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten, "soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist".
Neue Auflagen für Treffen und Zusammenkünfte
Dies könne sich etwa auf die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen oder Auflagen, die Anzahl der Personen, eine Anzeige- oder Bewilligungspflicht oder auf bestimmte Personen- oder Berufsgruppen beziehen, heißt es. Nicht geregelt werden dürfen Zusammenkünfte von "weniger als fünf Personen aus weniger als drei Haushalten einschließlich sechs minderjähriger Kinder" sowie Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich. Erleichtert werde zudem die Verhängung von Ausgangsregelungen. Verordnungen zu Zusammenkünften können nur für maximal vier Wochen erlassen werden.
Zudem sieht der aktuelle Entwurf eine zeitliche Beschränkung von zehn Tagen vor, wenn diese Regelung den privaten Wohnbereich betrifft. Weiters kann laut COVID-19-Maßnahmengesetz beim Betreten bestimmter Orte die Durchführung von SARS-CoV-2-Tests sowie das Mitführen des entsprechenden Nachweises als Auflage verordnet werden. Dies gilt auch für Arbeitsorte, "an denen wegen der Art der Tätigkeit und des unmittelbaren physischen Kontakts zu anderen Personen eine erhebliche Gefahr der wechselseitigen Ansteckung" mit dem Coronavirus besteht.
Zwingende Tests statt Maske dürfen kommen
Ausnahmen gibt es für Betriebsstätten, Verkehrsmittel oder bestimmte Orte, die zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens dienen. Es entfällt weiters die Pflicht, das Tragen einer FFP2-Maske als Alternative zur Testdurchführung vorzuschreiben. Änderungen gibt es bei den Strafrahmen, die etwa im Fall von gewerbsmäßigen organisierten Zusammenkünften, bei denen Untersagungen oder Bewilligungspflichten missachtet werden, Geldstrafen bis zu 30.000 Euro drohen.
Der Begutachtungsprozess habe wertvolle Rückmeldungen geliefert, betonte Bundesminister Rudolf Anschober, es seien auch viele Vorschläge eingearbeitet worden. Wesentlich sei, dass nunmehr auch die rechtliche Grundlage für die Einführung des Grünen Passes in Österreich geschaffen werde. Dieser sei angelehnt an den gestrigen Vorschlag der EU-Kommission für einen europaweiten "grünen digitalen Nachweis", der den freien Personenverkehr in Zeiten von Corona gewährleisten soll. Der Minister rechnet damit, dass das Dokument ab Mitte April alle Corona-Testergebnisse enthalten wird, ab Juni sollen dann auch die Impfungen aufgenommen werden. Selbstverständlich orientiere man sich bei der Konzeption an der europäischen Gesamtplanung, versicherte er.
Basis für den Grünen Pass geschaffen
Wichtig sei laut Aussendung dem Gesundheitsminister Rudi Anschober gwesen, dass mit dem Beschluss die rechtlichen Vorbereitungen für den Grünen Pass gelegt worden seien. Ziel sei es dabei, dass in Hinkunft neben den Testnachweisen auch die Impfungen aufgenommen werden, was allerdings nur bei einem klaren wissenschaftlichen Nachweis möglich sei.
Man arbeite parallel an der technischen Umsetzung, die ELGA GmbH wurde diesbezüglich beauftragt. Neben einem QR-Code müsse aber auch eine analoge Nutzung möglich sein. Positiv bewertete Anschober auch, dass geimpfte, getestete und genesene Personen künftig per Verordnung gleichgestellt werden können, sofern dafür eine gesicherte wissenschaftliche Evidenz vorliege.